Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 15 Seiten

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Durch diese Vorlage entsteht kein Bedarf an neuem Personal beim BAKOM. Der zusätzliche administrative Aufwand infolge des Ausbaus der allgemeinen Fördermassnahmen kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen bewältigt werden.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Von der Unterstützung der lokal-regionalen Leistungsaufträge von Radio- und Fernsehen profitieren die Regionen. Die allgemeinen Fördermassnahmen stärken die einheimischen Medien insgesamt, davon profitieren alle.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Auswirkungen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind schwach bis vernachlässigbar.

Die Änderungen im RTVG betreffen den Ausbau einerseits der Unterstützung der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sowie andererseits der allgemeinen Massnahmen für die Unterstützung der elektronischen Medien, wofür neu ausschliesslich die Abgabe für Radio und Fernsehen verwendet werden soll (maximal 1 % des Ertrags, vgl. Art. 76c VE-RTVG).

Übersicht über die Massnahmen und den Finanzbedarf:

Verwendungszweck 2025 künftig

Abgabenanteil für private Radio- 86 Mio. Fr. Bundesrat legt Bedarf fest und Fernsehveranstalter (Art. 40 (bis 2024 81 Mio. Fr.) (Mehrbedarf max. 26 Mio. Fr.) VE-RTVG)

Aus- und Weiterbildungsinstitutio- (1 Mio. Fr., Bundesrat legt Bedarf fest nen (Art. 76 VE-RTVG) heute aus allgemeinen (Mehrbedarf Art. 76–Art. 76b:

Bundesmitteln) max. 9 Mio. Fr.)

Selbstregulierungsorganisationen – Bundesrat legt Bedarf fest (Art. 76a VE-RTVG) (Mehrbedarf Art. 76–Art. 76b:

max. 9 Mio. Fr.)

Agenturleistungen 4 Mio. Fr. Bundesrat legt Bedarf fest (Art. 76b VE-RTVG) (Mehrbedarf Art. 76–Art. 76b:

max. 9 Mio. Fr.)

Bedarf aus der Abgabe insgesamt 90 Mio. Fr. Maximal 125 Mio. Fr.

(Mehrbedarf max. 35 Mio. Fr.)

Bei einem Gesamtvolumen von rund 1,3 Milliarden Franken sind 35 Millionen Franken (maximaler Mehrbedarf) marginal. Der Bundesrat teilt in seiner Botschaft zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» das Ziel des Initiativkomitees, die konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen von den Folgen der