Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 15 Seiten

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2 Ausgangslage

2.1 Einleitung

Unabhängige und vielfältige Medien erfüllen in der Schweiz eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion. Gleichzeitig verschlechtert sich ihre wirtschaftliche Situation zunehmend, da infolge der veränderten Mediennutzung insbesondere die Werbe- und Abonnementseinnahmen wegbrechen.1 Diese Entwicklung gefährdet den Fortbestand der Medienvielfalt in der Schweiz. Vom Rückgang der Werbeeinnahmen sind neben den Printtiteln auch die Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil betroffen. Die finanziell schwierige Situation der Schweizer Medienbranche führt nicht nur zu internen Sparmassnahmen (z.B. Abbau oder Zusammenlegung von Redaktionen). Auch Institutionen, die der gesamten Medienbranche dienen, sind davon betroffen (z.B. Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, die Nachrichtenagentur und Selbstregulierungsorganisationen wie der Presserat). Eine Demokratie braucht aber unabhängige und starke Medien sowie eine informierte Bevölkerung. Eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung der Journalistinnen gewinnt mit der Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) weiter an Bedeutung, da diese die Gefahren von Fehlinformationen und gezielten Manipulationen der Bevölkerung verstärkt. Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich das Parlament und der Bundesrat seit Jahren mit der Medienpolitik und möglichen Fördermassnahmen.

2.2 Rechtliche Grundlagen und aktuelle Situation

Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG)2 sieht im Bereich Radio und Fernsehen ein duales System vor: Die SRG erfüllt einen Leistungsauftrag auf nationaler und sprachregionaler Ebene, die privaten Radio- und Fernsehveranstalter erhalten eine Konzession für einen lokal-regionalen Leistungsauftrag. Für den regionalen Service public von Radio und Fernsehen stehen aktuell 4 bis 6 Prozent der Radio- und Fernsehabgabe zur Verfügung. Das UVEK hat am 11. Januar 2024 38 Konzessionen neu erteilt, mit einer Geltungsdauer von 2025 bis 2034. Der Abgabenanteil beträgt 6 Prozent bzw. 86 Millionen Franken. Der Abgabenanteil für den regionalen Service public wurde in den letzten Jahren schrittweise auf den ab 2025 gültigen Stand erhöht, von 54 Millionen Franken (2012) auf 67,5 Millionen Franken (ab Mitte 2016) bzw. auf 81 Millionen Franken ab 2019.

Das RTVG und die Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV)3 sehen bereits heute allgemeine Massnahmen vor, die dem Radio und Fernsehen insgesamt zugutekommen. Die Aus- und Weiterbildungsinstitutionen erhalten heute rund 1 Million Franken auf der Basis von Leistungsvereinbarungen, die Nutzungsforschung

1Ausführlich hierzu der Medienstrukturbericht: www.bakom.admin.ch > Elektronische

Medien > Studien > Medienstrukturbericht 2023 (vgl. insbesondere Ziff. 3.6 zur Finanzierung der elektronischen Medien in der Schweiz).

2 SR 784.40

3 SR 784.401