Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 15 Seiten

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zungsbeiträge des Bundes für den Bereich der elektronischen Medien nicht zur Kürzung der Mittel von heutigen oder zukünftigen Trägerschaften dieser Organisationen genutzt werden können. So soll das Verhältnis zwischen der vom Bund geleisteten Unterstützungsbeiträge und der Trägerbeiträge über die Zeit aufrechterhalten wird. Unterstützt der Bund zum Beispiel zukünftig eine Organisation mit 1 Mio. Franken, während die Träger die Organisation bisher (Stichjahr: 2024) mit 4 Mio. Franken unterstützten, so wäre das Verhältnis Bund-Träger mit 1 zu 4 definiert. Wenn die Träger die Gelder später auf 3 Mio. Franken kürzen, würde auch der Bund die Gelder auf 750'000 Franken kürzen, damit das ursprüngliche Verhältnis 1 zu 4 wiederhergestellt ist. Die Kommissionsminderheit möchte mit der vorgeschlagenen Regelung sicherstellen, dass sich die Träger nach Bereitstellung von Bundesmitteln nicht aus der Verantwortung ziehen können bzw. ihre Beiträge nicht zu Lasten des Bundes reduzieren.

Die Mehrheit der Kommission (Abstimmungsergebnis: 8 zu 3 Stimmen) möchte von diesem Zusatz absehen, da die Organisationen bei einer Kürzung der Mittel der Träger ebenfalls die Kürzung der Bundesmittel zu befürchten hätten, was zu einer doppelten Bestrafung führen würde. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit widerspricht dies der grundsätzlichen Idee, die Medien in schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Eine andere Minderheit (Friedli Esther, Stark, Wicki) möchte von den Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien generell absehen und das gesamte Kapitel 3 streichen (Art. 76-Art. 76c, betrifft auch Untertitel, Art. 1, Art. 2 und Art. 68a). Als Grund für diese Streichung führt die Kommissionsminderheit insbesondere demokratiepolitische Überlegungen in Bezug auf das Nein des Volkes zum Medienpaket ins Feld. Weiter ist sie der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen des Kapitels 3 Entwicklungen im Medienbereich (Angebot und Nachfrage) nicht berücksichtigen und somit auf einer veralteten Basis legiferiert wird. Schliesslich sollte in den Augen der Kommissionsminderheit für mögliche künftige Medienförderungsmassnahmen die Diskussion über die Gebührengelder abgewartet werden, welche rund um die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» stattfinden wird.

Die Kommissionmehrheit (Abstimmungsergebnis: 8 zu 3 Stimmen) unterstützt die vorgeschlagenen Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien in Kapitel 3, da eine professionelle Ausbildung die Basis für Qualitätsjournalismus bildet. Die Förderung der Aus- und Weiterbildung kommt in ihren Augen insbesondere den kleinen Medienunternehmen zugute, welche ansonsten nicht die finanziellen Mittel dafür bereitstellen könnten. Somit erachtet die Kommissionsmehrheit die vorgeschlagenen Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien als geeignete Instrumente, um die Medienvielfalt und -qualität der Schweiz zu stärken, was insbesondere in einer direkten Demokratie von grosser Bedeutung ist.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen entsteht kein Mehrbedarf an allgemeinen Bundesmitteln. Zudem fällt der Bedarf für die Aus- und Weiterbildungsinstitutionen weg (1 Million Franken pro Jahr), weil diese künftig über die Abgabe für Radio und Fernsehen finanziert werden (vgl. Ziff. 4, Artikel 76 VE-RTVG).