Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/64: Abgabenanteile für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter und Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien · 15 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Die von Ständerat Philippe Bauer (FDP.Die Liberalen, NE) am 28. Februar 2022 eingereichte parlamentarische Initiative 22.407 («Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe») fordert, die Abgabenanteile für Veranstalter lokaler Radio- und regionaler Fernsehprogramme zu erhöhen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) prüfte die Initiative an ihrer Sitzung vom 4. April 2023 und beschloss einstimmig, dieser Folge zu geben. Die Schwesterkommission des Nationalrates (KVF-N) stimmte diesem Beschluss an ihrer Sitzung vom 5. September 2023 mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Ständerätin Isabelle Chassot (Die Mitte, FR) reichte am 17. März 2022 die parlamentarische Initiative 22.417 («Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien») ein. Diese hat die Stärkung der Medienvielfalt zum Ziel, was durch Fördermassnahmen erreicht werden soll, die allen elektronischen Medien zugutekommen.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) prüfte die Initiative an ihrer Sitzung vom 4. April 2023 und beschloss mit 8 zu 5 Stimmen, dieser Folge zu geben. Die Schwesterkommission des Nationalrates (KVF-N) stimmte diesem Beschluss an ihrer Sitzung vom 5. September 2023 mit 13 zu 9 Stimmen zu.
In den Begründungen der Initiativen wird betont, dass die Anliegen unbestrittene Teile des Massnahmenpakets zugunsten der Medien gewesen seien, das in der Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 abgelehnt (45.42 % Ja-Stimmen) wurde.
Am 16. Januar 2024 hat die KVF-S die Eckwerte zur Ausarbeitung eines Berichts- und Erlassentwurfs zu den beiden parlamentarischen Initiativen festgesetzt und der Verwaltung den Auftrag erteilt, diese Entwürfe entsprechend auszuarbeiten.
Die KVF-S hat an ihren Sitzungen vom 11. April und vom 21. Juni 2024 den von der Verwaltung erarbeiteten Vorentwurf für einen Erlass beraten. Sie ist mit 10 zu 1 Stimme und 1 Enthaltung auf den Vorentwurf eingetreten. Die Kommission hat ausserdem einen Antrag mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, welcher gefordert hat, die Behandlung des Geschäftes zu sistieren und gemeinsam mit der Botschaft zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» und dem allfälligen indirekten Gegenentwurf zu behandeln. In der Gesamtabstimmung hat sie dem Vorentwurf mit 10 zu 2 Stimmen zugestimmt. Anschliessend hat die KVF-S die Durchführung einer Vernehmlassung beschlossen.
Gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Vernehmlassungsgesetzes (VlG, SR 172.061) ist bei der Vorbereitung von Gesetzesvorlagen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 der Bundesverfassung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit dem Erlass werden Medienfördermassnahmen ausgebaut oder neu eingeführt, mit erheblichen finanziellen Auswirkungen (maximal rund 35 Millionen Franken Mehrbedarf aus der Radio- und Fernsehabgabe). Die Vernehmlassung dauert vom 8. Juli 2024 bis zum 28. Oktober 2024.