Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 8 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-061.3-119/8

1 Ausgangslage

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2023 das Geschäft «Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur. Zusatzkredit» (23.054) beraten. Mit dieser Vorlage schlug der Bundesrat neben den zusätzlichen Beiträgen für die strassenseitige Autoverlade-Infrastruktur auch eine Umgestaltung der Finanzierungspraxis vor. In Zukunft soll die Beschaffung von Rollmaterial bei den Autoverladen eigen- oder fremdfinanziert erfolgen, wie dies auch im regionalen Personenverkehr (RPV) der Fall ist.

In diesem Zusammenhang hat sich die KVF-N mit Solidarbürgschaften für Transportunternehmen im Autoverlad befasst und gesetzgeberischen Handlungsbedarf festgestellt. Im Rahmen ihrer parlamentarischen Kommissionsinitiative «Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads» (23.477), schlägt die KVF-N vor, das im RPV zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften gemäss Art. 31 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) auf den Autoverlad auszudehnen. Hierfür soll das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) sowie der Bürgschafts-Rahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr angepasst werden. Dies ermöglicht für Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und für den Besteller ergeben sich tiefere Abgeltungen aufgrund der mit der höheren Bonität verbundenen tieferen Zinsen. Da Bürgschaften gemäss Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1, Art. 3) Finanzhilfen sind, bleibt deren Gewährung ausgeschlossen, solange ein Autoverlad eigenwirtschaftlich betrieben wird. Daher soll die Solidarbürgschaft nur in jenen Fällen gewährt werden, in denen der Bund Autoverladeleistungen bestellt und abgilt.

Die KVF-N hat am 26. August 2024 das Bundesamt für Verkehr (BAV) beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Änderung des MinVG und zum Bundesbeschluss über eine Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im RPV zugunsten der Beschaffung von Betriebsmitteln für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassung fand vom 9. September bis zum 9. Dezember 2024 statt. Die Dokumente, die zur Vernehmlassung vorgelegt wurden, können auf die Publikationsplattform des Bundesrechts eingesehen werden1.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt sind 35 Stellungnahmen beim BAV eingegangen. In sieben Fällen wurde auf eine Stellungnahme verzichtet2. Somit wurden 28 Stellungnahmen für die Analyse berücksichtigt

2 Kantone AG, AI, SO, SZ, ZH, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband 2/8 BAV-D-04FE3401/1877