Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 8 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-061.3-119/8
Der Kanton GR ist mit dem Autoverlad Vereina, wo praktisch das gesamte Rollmaterial in den nächsten Jahren ersetzt bzw. durch zusätzliche Lokomotiven ergänzt werden muss, von der geplanten Änderung stark betroffen. Diese Mehrkosten müssten letztlich über höhere Abgeltungen des Bundes bei der Sparte Infrastruktur bzw. im Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) gedeckt werden (Reduktion Deckungsbeitrag Vereina von 8% auf 4% oder 0% ab 2027). Es ist zu erwarten, dass eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des Angebots am Autoverlad Vereina ab ca. 2029 nach Inbetriebnahme der neuen Anhängewagen und Lokomotiven erforderlich ist. Allerdings sind die Budgetmittel des Bundes bereits heute nur knapp ausreichend, um die ungedeckten Kosten des Autoverlads Furka abzudecken. Deshalb sind die Mittel im Finanzplan des Bundes bedarfsgerecht für eine Bestellung des Autoverlads Vereina zu erhöhen. Eine Abwälzung der Mehrkosten auf die Nutzenden an diesem ist ausgeschlossen, da hier im schweizweiten Vergleich schon heute wesentlich höhere Verladetarife angewendet werden. Auch der Preisüberwacher (PUE) und die Wettbewerbskommission (WEKO) haben darauf hingewiesen, dass Preiserhöhungen aus regionalpolitischen Gründen problematisch sind.
Gemäss den RhB ist auch im Falle des Autoverlads Vereina nicht sichergestellt, dass trotz allen Bemühungen zur Eigenwirtschaftlichkeit in naher Zukunft (RhB: ab 2028/2029 in Prüfung) auch wieder Subventionen (Abgeltungen) benötigt werden. Die Mehrkosten aus den Investitionsfolgekosten bei Betriebsmitteln (neue Finanzierungsart BAV, mit Abschreibungen und Zinsen) und auch im Betrieb (nicht zuletzt auch für die Sicherheit) sind hoch und können nur mit Zusatzmassnahmen allenfalls grösstenteils aufgefangen werden (Senkung Deckungsbeitrag auf Null, tiefe Zinskosten, evtl. Preisanpassungen).
Der Kanton Tessin bittet um eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer gemäss dem Expertenbericht «Prüfung der Aufgaben und Subventionen» vom 25. August 20245.
Die GRÜNEN befürworten ausdrücklich den Einbezug des Simplon-Autoverlads. Damit wird gewährleistet, dass der Simplon-Autoverlad nicht nur als «Zusatzangebot» gesehen wird, sondern als essenzieller Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur, der zur Reduktion des Strassenverkehrs und damit zur Entlastung der Umwelt beiträgt.
Darüber hinaus unterstützten Pro Alps und VCS erneut die neuesten Entwicklungen in Bezug auf das Autoverladen (Zusatzkredit zur Erneuerung der Autoverlade-Infrastruktur). Diese Schritte unterstützen klar das Ziel, den Verkehr in den Alpen nachhaltig auf die Schiene zu verlagern. Die Berücksichtigung des Simplon-Autoverlads ist besonders wichtig, da er eine bedeutende Alternative zur Strasse darstellt. Die Aufnahme in die nationale Förderung gewährleistet, dass der Simplon-Autoverlad nicht nur als «Zusatzangebot» gesehen wird, sondern als essenzieller Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur, der zur Reduktion des Strassenverkehrs und damit zur Entlastung der Umwelt bei-trägt. Die Gleichstellung mit den anderen Autoverladen stärkt die Strategie, den alpenquerenden Verkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Die klare Festlegung bei Betriebsabgeltungen, namentlich, dass nicht-eigenwirtschaftliche Autoverlade wie der Furka-Verlad weiterhin Betriebsabgeltungen erhalten können, ist von zentraler Bedeutung. Damit wird sichergestellt, dass diese wichtigen Verbindungen, die eine Grunderschliessungsfunktion im Alpenraum erfüllen, auch in Zukunft gesichert sind. Diese Abgeltungen verhindern, dass unrentable, aber für den regionalen Verkehr essenzielle Verlade aus finanziellen Gründen eingestellt werden müssen, was zu einer Verlagerung auf die Strasse führen könnte. Das trägt zur Stabilität des Verlademarkts bei und unterstützt die umweltfreundliche Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene.
5 Aufgaben- und Subventionsüberprüfung 2024 6/8 BAV-D-04FE3401/1877