Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/72: Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen · 22 Seiten

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Ausgangslage

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bregy «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (22.441) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 20. August 2024 einen Vorentwurf zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, SR 910.1) verabschiedet.

Mit der Vorlage soll das Zulassungsverfahren für PSM stärker auf dasjenige der EU und ihrer Mitgliedsstaaten gestützt werden. Bei der Genehmigung der Wirkstoffe, den wichtigsten Bestandteilen von PSM, soll die Schweiz die Entscheidungen der EU neu automatisch übernehmen.

Was die konkreten PSM betrifft, soll die Schweiz neu Zulassungen in den Nachbarländern sowie in den Niederlanden und in Belgien in einem vereinfachten Zulassungsverfahren anerkennen. Ist ein bestimmtes PSM in einem dieser Länder zugelassen, darf es auch in der Schweiz eingesetzt werden,

wenn dafür ein Gesuch gestellt wird. Wenn ein PSM ein unannehmbares Risiko in einem in der

Schweiz besonders geregelten Bereich wie zum Beispiel dem Gewässerschutz darstellt, kann die Schweizer Zulassungsbehörde die Zulassung jedoch einschränken oder verweigern. Zudem passt sie die Anwendungsvorschriften an das Schweizer System an, wenn dies ohne Beurteilung möglich ist.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass dieses Verfahren nicht mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen darf.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage in ihrer Gesamtheit ab. Andere Minderheiten fordern verschiedene Einschränkungen für das erleichterte Zulassungsverfahren. So sollen insbesondere Zulassungen in den Niederlanden und Belgien nicht berücksichtigt werden und es soll möglich sein, zusätzliche Verwendungsvorschriften zu erlassen, wenn besondere Bestimmungen zum Schutz von Mensch, Tier oder Umwelt im Schweizer Recht dies erfordern.

Vernehmlassungsverfahren

Am 9. September 2024 eröffnete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats das Vernehmlassungsverfahren zur parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» (22.441). Neben den Kantonen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 83 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 9. Dezember 2024. Insgesamt gingen 145 Stellungnahmen ein, darunter 26 Kantone, die LDK,

der VKCS, die Mitte, FDP, Grüne Schweiz, GLP, SP, SVP, Branchenverbände, der Schweizer Bauernverband sowie bäuerliche Verbände, NGO's und Privatpersonen. Die Stellungnahmen sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zu finden. Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der wichtigsten eingereichten Stellungnahmen.

Allgemeine Bemerkungen

Die Kantone AI, FR, GL GR, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, VD und VS, die Parteien Die Mitte,

FDP und SVP sowie Aargauer Obstverband, Agora, Arbeitsgemeinschaft Zentralschweizerischer Obstproduzenten, BASF, Bauernverband Nidwalden, Obwalden und Uri, economiesuisse, Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit, fenaco Genossenschaft, FIAL, Fibl, Handel Schweiz, IBMA Switzerland, IG Detailhandel, IG Zukunft Pflanzenschutz, Interprofession des fruits et légumes du Valais, JardinSuisse, JULA, Landtechnik Schweiz, Obstbauring Graubünden, Obstbauverein des Kanton Schwyz, Prométerre, SAG, SBV, Schweizer Produktzentrum Kirschen Zwetschgen, Schweizer Obstverband, Schweizer Zucker AG, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Verband der