Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 45 Seiten
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depflichtigen Personen und Institutionen festlegt. Inselspital und Swiss RND-CNS begrüssen die Meldepflicht, verlangen jedoch präzisere Vorgaben zu den Infrastrukturen für die Datenerhebung, zur Rolle der Leistungserbringenden im Einwilligungsprozess sowie zu Instrumenten für die Einbindung der Patientinnen und Patienten in die Forschung.
Interpharma begrüsst die Nutzung der AHV-Nummer als einheitlicher Identifikator. FMCH hingegen fordert eine Klarstellung, dass die Verwendung der AHV-Nummer ausschliesslich für die Registerführung und unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards erfolgen darf. GRIP, GRÜNE, Vifor und vips beantragen, auf die AHV-Nummer zu verzichten bzw. geeignetere Identifikatoren zu prüfen. GRÜNE fordert zudem ein Anonymisierungsprinzip nach Artikel 10 KRG.
ZH verlangt eine Klarstellung, dass die Meldepflicht ohne vorgängige Information und Einholung der Einwilligung der betroffenen Patientinnen und Patienten erfolgt, und weist auf die unverschlüsselte Erfassung der gesammelten Daten (einschliesslich AHV-Nummer) und auf die entsprechende strengere Regelung der Sicherheits- und Zugriffsrechte hin.
Aufgrund der Sensitivität dieser Datenbearbeitungen verlangen FMCH, FMH, SGED, SGK, SGP,
SGPED und SGPath, dass die Registrierungsstelle eine Pseudonymisierung der Daten durchführen, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Sie fordern ebenfalls, dass eine Patientin oder ein Patient umfassend informiert wird und im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechtes ihren Entscheid eben auf im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) verankerte «Recht des Nicht-Wissens» fällen kann. GUMEK weist darauf hin, dass die vorgängige Übermittlung personenbezogener Daten von einzelnen Betroffenen als belastend empfunden werden könne und dass dieser Aspekt im weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleitet werden und die Perspektive der Betroffenen dabei angemessen berücksichtigt werden sollen.
AG bittet darum zu prüfen, ob die Meldepflicht zur Erfüllung des Gesetzeszwecks zwingend besonders schützenswerte Personendaten umfassen muss, oder ob eine Anonymisierung von Beginn an möglich ist. AG beantragt zudem eine Schärfung der Meldepflicht hinsichtlich diagnostizierender oder erstbehandelnder Stelle, um Mehrfacherfassungen und erhöhten Aufwand zu vermeiden.
AllKids, BE, CH-PCD, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin FMCH, FMH, FSRMM, H+, ISPM, IG SK, Interpharma, kosek, LUKS, MaRaVal, MGR, NPSuisse, Orphanet, pädiatrie schweiz, pharmaSuisse, Retina Suisse, SAMW, SBST, SG, SGED, SGK, SGP, SGPED, SGPath, SPHN, SRSK,
SwissDRG, SwissPedNet, Swiss-Reg-NMD, Swiss RND-CN, TG, unimedsuisse, Vanessa Grand,
Vifor, vips und VKS fordern die verbindliche Einführung der Orphakodierung als schweizweit einheitliches System. Der international anerkannte ORPHA-Code schaffe eine gemeinsame Sprache, die Datenaustausch und Zusammenarbeit erleichtere. Ein Wechsel auf ICD-11 sei hinsichtlich Machbarkeit, Kosten und Datenverlust gründlich zu prüfen. Gemäss Interpharma, Vifor und vips müssten sich die schweizerischen Aktivitäten am ERN (Europäische Referenznetzwerke) orientieren, um bestmögliche und mit der EU kohärente Lösungen für die Patienten zu garantieren. SwissDRG AG schlägt zudem vor, die verpflichtende Verwendung von OrphaCodes neben der Alpha-ID-SE für die Kodierung seltener Krankheiten gesetzlich zu verankern. VD hinterfragt die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Kodierung in Spitälern. IG SK, LUKS, SBST und unimedsuisse fordern zusätzliche finanzielle Mittel für die Umsetzung der Orphakodierung in Spitälern.
CH-PCD, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, KiKR, pädiatrie schweiz, SRSK und SwissPed-Net beantragen, die Diagnosedaten am «Set of Common Data Elements» der Plattform für seltene Krankheiten der Europäischen Union (EU) auszurichten.
SP verlangt Massnahmen zur Sicherstellung der Meldepflicht sowie eine technisch einfache und barrierefreie Registrierung.