Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/79: Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) · 40 Seiten
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6 Auswirkungen
6.1 Auswirkungen auf den Bund
Der VE-VEKJ hat keine zusätzlichen personellen Auswirkungen, die über den bereits in Ziff. 6.1 der Botschaft zum BEKJ geschilderten Ressourcenbedarf hinausgehen. In finanzieller Hinsicht ist auszuführen, dass bereits die Botschaft darauf hingewiesen hat, dass Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung über Gebühren finanziert und mittel- bis langfristig durch Kosteneinsparungen mindestens kompensiert werden können.
Darüber hinaus müssen die Verwaltungseinheiten des Bundes sowohl bei der zentra- len Plattform wie auch der allgemeinen Plattform für Verwaltungsverfahren ein Orga- nisationskonto eröffnen und – soweit nicht über die Schnittstelle angebunden – regel- mässig prüfen müssen.
6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die Ausführungen zu Ziffer 6.1 gelten gleichermassen für die Kantone und Gemein- den mit der Einschränkung, dass nur die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Poli- zeien auf der zentralen Plattform ab Inkrafttreten über ein Konto verfügen müssen. Die übrigen kantonalen Behörden können ein Onboarding bei Bedarf vornehmen, d.
h. wenn sie erstmals mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizeien oder Verwal- tungseinheiten des Bundes kommunizieren müssen.
Darüber hinaus müssen die Kantone gegebenenfalls ihre gesetzlichen Grundlagen anpassen, falls sie bisher auf die VeÜ-VwV oder die VeÜ-ZSSV verwiesen haben. Diese Verordnungen werden mit der Inkraftsetzung des VE-VEKJ aufgehoben.
6.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Digitalisierung schreitet voran. Immer mehr Geschäfte können online abgewickelt werden. Wie der Bundesrat bereits bei der Schaffung der ZPO ausgeführt hat, trägt eine effiziente Rechtspflege zur wirtschaftlichen Prosperität und damit letztlich auch zur Lebensqualität bei.
Sichere und geregelte Verhältnisse auch im Cyberraum tragen wesentlich zur Attrakti- vität des Wirtschaftsstandorts Schweiz und zu seiner Wettbewerbsfähigkeit bei. Der Bundesrat verfolgt das Ziel, auf Seiten des Staates die Beiträge zu leisten, die es für einen erfolgreichen Übergang der Schweiz in die Informationsgesellschaft braucht. Er hat dazu zahlreiche Massnahmen beschlossen, die meist entweder die Anpassung des gesetzlichen Rahmens oder die Bereitstellung von Infrastrukturelementen betra- fen. Dazu gehören beispielsweise das ZertES sowie die Schaffung von einheitlichen Personen- und Unternehmens-Identifikationsnummern und der entsprechenden Re- gister. Mit dem BEKJ geht der Bundesrat nun noch einen Schritt weiter, indem zu- künftig die Gerichte, Behörden sowie professionelle Rechtsanwenderinnen und -an-