Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Der Bundeshaushalt ist in einem strukturellen Ungleichgewicht. Die geplanten Ausgaben liegen deutlich über den erwarteten Einnahmen und sie wachsen in den kommenden Jahren auch wesentlich schneller. So wurden in den vergangenen Jahren insbesondere in den Bereichen soziale Wohlfahrt, Sicherheit und Klima Ausgaben beschlossen, die nicht oder nicht ausreichend finanziert sind. Dies führt dazu, dass die Finanzpläne des Bundes stark defizitär sind. Ziel dieser Vorlage ist es, das Ausgabenwachstum zu dämpfen und wieder auf den Wachstumspfad der Einnahmen zu bringen. Zusätzlich will der Bundesrat Spielraum schaffen, um in den kommenden Jahren handlungsfähig zu bleiben.

Hauptgrund für das Ungleichgewicht ist der Ausbau der Altersvorsorge und der Armee. Bereits eine Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) bis 2035 entspricht einem jährlichen Ausgabenwachstum von über 6 Prozent. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt machen über einen Drittel der Bundesausgaben aus und wachsen überdurchschnittlich (~4% p.a.). Kostentreiber sind: Zahlung der

13. AHV-Rente ab 2026, Kostenwachstum im Gesundheitswesen, demografische Entwicklung. Auch zur Erreichung der Klimaziele wurde in den vergangenen Jahren stark auf Subventionen gesetzt: so wurden in verschiedenen Bereichen Grundlagen für umfangreiche Finanzhilfen geschaffen. Weiter steigen auch die Bundesbeiträge an die Kantone beim Finanzausgleich deutlich stärker, als man dies im Rahmen der letzten Reform des Finanzausgleichs im Jahr 2020 prognostiziert hat. Ausschlaggebend sind die steigenden Disparitäten zwischen den Kantonen. Auch die Ausgaben für die Migration, insbesondere für die Schutzsuchenden aus der Ukraine, bleiben hoch. Primär dient das Entlastungspaket 2027 aber der Finanzierung der Armee und der AHV.

Der Voranschlag 2025 mit IAFP 2026-2028 vom 21. August 2024 zeigt für die Finanzplanjahre ab 2027 strukturelle Defizite von rund 2,5 Milliarden Franken. In der Zwischenzeit hat sich die Lage weiter verschlechtert. Der Bund wird einen Teil der

13. AHV-Rente mitfinanzieren, was je nach Entscheid des Parlaments 0,5 bis 1 Milliarde Franken zusätzlich kosten wird. Auch will das Parlament den Ausbau der Armee beschleunigen (+0,5 Mrd. p.a.). Die Schweiz wird voraussichtlich ab 2025 wieder am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon assoziiert sein (+0,3 – 0.6 Mrd. p.a.). Die strukturellen Defizite in den Jahren 2027 und 2028 dürften sich daher weiterhin auf 2 bis 3 Milliarden Franken belaufen.

Daneben sind weitere namhafte Mehrbelastungen im Bereich der Europapolitik möglich, insbesondere bei einer Assoziierung an Erasmus+ sowie mit dem zukünftigen Beitrag an ausgewählte Länder der EU. Angesichts der grossen Bedeutung dieser Vorhaben gilt es, rechtzeitig den nötigen finanziellen Spielraum zu schaffen. Die Beratung der Vorlage zur familienexternen Kinderbetreuung durch die eidgenössischen Räte ist noch nicht abgeschlossen, der Ständerat hat sich inzwischen jedoch für ein Modell entschieden, das den Bundeshaushalt kaum belastet und daher auch keinen Entlastungsbedarf mehr verursacht.

Auf der Einnahmeseite liegen im Parlament zwei gleichlautende Vorstösse vor, die eine Verlängerung des Sondersatzes Hotellerie verlangen. Dies würde beim Bund ab 2028 zu Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Franken pro Jahr führen. Zudem könnten mittelfristig auch die Reform der Wohneigentumsbesteuerung sowie die Einführung der Individualbesteuerung zu Einnahmeausfällen führen.