Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Der Bereich Bildung und Forschung ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, der Bund gibt mittlerweile über 8 Milliarden Franken pro Jahr aus. Hier sollen der Finanzierungsbeitrag der Nutzniessenden erhöht (z.B. Erhöhung Studiengebühren), die Zahl der Förderinstrumente und Förderkanäle sowie die Subventionssätze reduziert (Kürzungen SNF, Innosuisse, Ressortforschung) oder die eigentlichen Zuständigkeiten (Kantone, Private) besser respektiert werden (Projektbeiträge an Hochschulen sowie in den Bereichen Berufsbildung und Weiterbildung).
In der Klima- und Energiepolitik will der Bundesrat auf die neuen Förderinstrumente fokussieren (Dekarbonisierung und Impulsprogramm für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz), welche die Stimmbevölkerung 2023 gutgeheissen hat. Im Gegenzug soll das langjährige Gebäudeprogramm auslaufen. Bei letzterem besteht ein bedeutendes Risiko von Mitnahmeeffekten. Aus dem gleichen Grund will er künftig auch auf die direkte Unterstützung von Unternehmen für Pilot- und Demonstrationsprojekte verzichten.
In der Landwirtschaft hat der Bundesrat die Subventionen ausgenommen, welche sich direkt auf das landwirtschaftliche Einkommen auswirken. Er schlägt aber die Abschaffung oder Kürzung von Subventionen vor, welche nicht primär den Bauern, sondern der nachgelagerten, verarbeitenden Industrie zugutekommen (Beihilfen Viehwirtschaft, Versteigerung Zollkontingente, Verzicht auf Entsorgungsbeiträge), bei produktespezifischen Massnahmen, bei denen bereits ein Zollschutz besteht (Qualitäts- und Absatzförderung) oder bei Massnahmen, wo der Bund durch übermässig hohe Subventionssätzen falsche Anreize setzt (Landschaftsqualitätsbeiträge mit Subventionssätzen von 90%).
In der Internationalen Zusammenarbeit wird der Bundesrat in den kommenden Jahren noch stärker priorisieren (einfrieren der IZA-Ausgaben bis 2030). Vor diesem Hintergrund – sowie vor dem Hintergrund der jüngsten Kürzungsentscheide des Parlamentes zum Voranschlag 2025 – wird der Bundesrat die Prioritäten der aktuellen IZA-Botschaft anpassen müssen und in der Botschaft zum vorliegenden Entlastungspaket die Details vorlegen.
In der Kultur und beim Sport will der Bundesrat punktuelle Abstriche an der Förderung vornehmen bzw. einzelne grössere Finanzhilfen kürzen. In verschiedenen Bereichen können Mitnahmeeffekte reduziert werden (z.B. Senkung von Subventionssätzen). Im Bereich der Presseförderung will der Bundesrat künftig weniger subventionieren. Die gedruckte Presse hat gegenüber anderen Kanälen an Bedeutung verloren. Künftig will er deshalb nur noch die Tageszustellung der Regional- und Lokalpresse mittels Subventionen vergünstigen, nicht mehr aber die Tageszustellung der Mitgliedschafts- und Verbandspresse, weil diese für die Meinungsbildung weniger relevant ist. Zudem will er das spezifische Auslandangebot der SRG redimensionieren und ausschliesslich über die Empfangsabgabe finanzieren.
Die Ausgaben in der Sicherheit steigen aufgrund des Wachstums der Armeeausgaben in den nächsten Jahren sehr stark an. Der Bundesrat sieht in diesem Bereich nur zwei Massnahmen vor; es werden keine Leistungen abgebaut, aber künftig sollen die Nutzniesser die Kosten der Leistungen tragen (Grenzkontrollen an Flughäfen, Entschädigungen an Einsatzbetriebe für Zivildienstpflichtige).
Weitere Massnahmen plant der Bundesrat bei den Finanzen und der Wirtschaft. Hier wachsen die Ausgaben zum einen aufgrund des Kantonsanteils an der OECD-Mindeststeuer sowie aufgrund der Entwicklung im Finanzausgleich. Der Bundesrat will