Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Der Bundesrat hat Anfang 2024 beschlossen, eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Er hat im März 2024 eine unabhängige Expertengruppe damit beauftragt, die Ausgaben des Bundes zu prüfen und Entlastungsvorschläge zu erarbeiten. Der Bericht der Expertengruppe bildete die Grundlage für das vorliegende Entlastungspaket. Weil der Druck auf die Bundesfinanzen auf das starke Ausgabenwachstum zurückzuführen ist, will der Bundesrat primär hier ansetzen. Die Einnahmen wachsen grundsätzlich mit der Wirtschaft (2,5 % p.a.); zudem wurden bereits bedeutende Einnahmeerhöhungen beschlossen oder sind geplant.
Das Paket bringt 2027 und 2028 Entlastungen von 2,7 und 3,6 Milliarden Franken. Damit können voraussichtlich ausgeglichene Budgets sichergestellt und allenfalls ein gewisser finanzpolitischer Handlungsspielraum erlangt werden. Bundesrat und Parlament werden in den nächsten Wochen und Monaten über verschiedene Vorlagen mit grossen finanziellen Auswirkungen entscheiden (u.a. AHV, familienexterne Kinderbetreuung, Europapolitik); der Bundesrat wird bei Bedarf noch Anpassungen am Paket und am Entlastungsumfang vornehmen.
Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durch externe Expertengruppe
Angesichts der schwierigen Haushaltslage hat der Bundesrat am 8. März 2024 eine externe Expertengruppe damit beauftragt, eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen und ihm Bereinigungsmassnahmen im Umfang von 4 bis 5 Milliarden Franken vorzuschlagen. Die Expertengruppe unter Leitung von Serge Gaillard hat Ausgaben von insgesamt über 70 Milliarden Franken anhand von drei finanzpolitischen Kriterien untersucht: 1. Effizienz des Mitteleinsatzes und Vermeidung unerwünschter Nebenwirkungen. 2. Klare Aufgabenteilung und Vermeidung von gemischten Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen. 3. Wachstumsdynamik der gebundenen Ausgaben. Zudem hat sie Steuervergünstigungen auf ihre Verhältnismässigkeit und steuersystematische Rechtfertigung überprüft. Auf der Basis dieser Überprüfung hat die Expertengruppe über 60 Massnahmen identifiziert und dokumentiert, mit denen der Bundeshaushalt entlastet und das finanzielle Gleichgewicht wieder hergestellt werden kann. Die Expertengruppe hat dem Bundesrat empfohlen, die Defizite ausschliesslich durch ausgabenseitige Massnahmen zu beseitigen. Einnahmeseitige Massnahmen hat die Expertengruppe auftragsgemäss aufgezeigt, diese aber nicht als prioritär erachtet.
1.2 Bereinigungskonzept des Bundesrates
Nachdem er an runden Tischen die Parteien, Kantone und Sozialpartner angehört hat, ist der Bundesrat den Vorschlägen der Expertengruppe über weite Strecken gefolgt, hat aber aufgrund einer politischen Würdigung einzelne Massnahmen gestrichen. Damit trägt er insbesondere dem Projekt zur Aufgabenentflechtung mit den Kantonen Rechnung1 und berücksichtigt jüngere Volksentscheide.
Der Bundesrat will die Entflechtung 2027 nicht vorwegnehmen. Er ergreift deshalb keine Massnahmen, welche die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen fundamental verändern. Er will sich demnach im Rahmen des Entlastungspakets aus keiner Verbundaufgabe vollständig zurückziehen. Kürzungen bei Beiträgen an die Kantone sind nicht ausgeschlossen, sind doch die Kantone neben den Sozialversicherungen die wichtigsten Empfänger von Beiträgen des Bundes.
Vorlage des Bundesrats
Die Defizite im Bundeshaushalt sind die Folge von Ausgabenbeschlüssen. Die Bereinigung soll deshalb in erster Linie ausgabenseitig erfolgen. Die Prioritäten haben sich
1 Siehe Medienmitteilung vom 21.06.2024 Wiederaufnahme des Projekts zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (admin.ch)