Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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verändert, und dem will der Bundesrat Rechnung tragen: Er zeigt mit seinem Entlastungspaket einen Weg, wie die prioritären Aufgaben (Armee, Soziale Wohlfahrt,

Klima) finanziert werden können, indem in anderen Bereichen das Wachstum gedämpft wird. Unter Berücksichtigung des gesamten Entlastungspaketes steigen die ordentlichen Ausgaben des Bundes dennoch von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf 91 Milliarden Franken im Jahr 2027 und auf 96 Milliarden Franken im 2030.

Die Vorlage setzt punktuell auch auf der Einnahmenseite an, aber der Bundesrat verzichtet auf bedeutende einnahmenseitige Massnahmen, um die Bevölkerung und die Wirtschaft nicht noch weiter zu belasten: Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV, dem Auslaufen des MWST-Sondersatzes für die Hotellerie und der OECD-Mindeststeuer kommt es bereits zu Steuererhöhungen in Höhe von mehreren Milliarden Franken.

Trotz neuen Prioritäten ist eine gewisse Ausgewogenheit wichtig. Der Bundesrat sieht deshalb in allen Aufgabengebieten Massnahmen vor. Innerhalb der Aufgabengebiete setzt er Schwerpunkte. So setzt er unter anderem in Bereichen an, in denen heute Fehlanreize bestehen (z.B. Mitnahmeeffekte, hohe Subventionssätze), die besonders stark wachsen (Bundesbeiträge an AHV und an Prämienverbilligungen) oder in denen sich der Bund heute (zu) stark engagiert (Subsidiarität und fiskalische Äquivalenz).

Über ein Drittel des Bundesbudgets fliesst in die Soziale Wohlfahrt (2026: 32 Mrd.

Fr.). Die grosse Wachstumsdynamik und das Fehlen einer nachhaltigen Finanzierung setzen die restlichen Bundesausgaben permanent unter Druck. Im Bereich der sozialen Wohlfahrt sind bereits strukturelle Reformen ausserhalb des vorliegenden Entlastungspakets geplant. Der Bundesrat will aber mit dieser Vorlage die Wachstumsdynamik der Bundesbeiträge etwas reduzieren, ohne auf der Leistungsseite einzugreifen. Er tut dies, indem er den Beitrag an die AHV entkoppelt vom Ausgabenwachstum des Sozialwerkes. Dadurch wird der ohnehin bestehende Druck für Reformen bei der AHV nur marginal erhöht – der Bundeshaushalt gewinnt aber sofort an Stabilität. Im Gesundheitswesen will der Bundesrat das Kostenwachstum ab 2028 über Kostenziele steuern und dämpfen; die Beiträge des Bundes an die individuellen Prämienverbilligungen sollen an diese Kostenziele gekoppelt werden. Im Asylbereich will der Bundesrat die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen sowie Schutzsuchende (Status S) rascher in den Arbeitsmarkt integrieren. Die Abgeltungsdauer soll von 7 und 5 Jahren auf 4 Jahre reduziert werden.

Für den Verkehr zahlt der Bund jährlich mehr als 11 Milliarden Franken. Zur Entlastung des Haushalts sollen die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur nun etwas erstreckt werden. Dies gilt sowohl für Bundesprojekte (Bahninfrastruktur, Nationalstrassen) als auch für Beiträge des Bundes an die kantonale Verkehrsinfrastruktur (kantonale Strassen, Agglomerationsprojekte). Laufende Vorhaben sollen grundsätzlich wie geplant zu Ende gebracht werden, ansonsten gilt die Devise Substanzerhalt und Betrieb vor Ausbau. Im Regionalen Personenverkehr strebt der Bundesrat einen höheren Kostendeckungsgrad an, inwiefern dafür eine höhere Nutzerfinanzierung notwendig ist, liegt im Ermessen der Transportunternehmen. Dadurch können die Beiträge der öffentlichen Hand (Bund und Kantone) etwas gesenkt werden. Schliesslich will der Bundesrat die Regionalflughäfen nur noch in Belangen von Bundesinteressen unterstützen. Auf die neu geplanten Finanzhilfen für den grenzüberschreitenden Personenschienenverkehr (Nachtzüge) und für die Elektrifizierung des Ortsverkehrs will der Bundesrat verzichten.