Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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den soziodemografischen Lastenausgleich um den Betrag reduzieren, um den er 2022 aufgestockt worden ist. Die damalige Reform sollte den Bund beim Ressourcenausgleich in gleichem Ausmass entlasten; eingetroffen ist jedoch das Gegenteil, der Bund zahlt heute wesentlich mehr an die Kantone. Mit ähnlichen Argumenten will der Bundesrat auf Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung verzichten; mit dem Finanzausgleich bestehen bereits Gefässe zur Unterstützung von Regionen, die strukturell schlechter gestellt sind.
Insgesamt schlägt der Bundesrat 59 Massnahmen vor. 23 Massnahmen können ohne Gesetzesanpassungen umgesetzt werden (siehe Ziff. 1.5). Diese Massnahmen und ihre Auswirkungen werden in diesem Bericht dargelegt, sind aber nicht Teil der Vernehmlassung. Hingegen benötigen 36 Massnahmen eine Gesetzesänderung (siehe Ziff. 2 und 3). Sie sind Bestandteil des Mantelerlasses und werden im Bericht konkretisiert und erläutert.
Das Paket des Bundesrates ergibt 2027, inklusive Massnahmen ohne Gesetzesänderung, ein Entlastungsvolumen von 2,7 Milliarden und von 3,6 Milliarden im Jahr 2028; davon entfallen zwei Drittel auf Massnahmen mit Gesetzesänderungen. Die direkte Belastung der Kantone durch die Massnahmen fällt dabei um ca. 140 Millionen tiefer aus als von der Expertengruppe vorgeschlagen.
Die Ausgaben des Bundes werden auch nach Umsetzung der Entlastungsmassnahmen weiterwachsen. Die Entlastungsmassnahmen dienen in erster Linie dazu, die steigenden Ausgaben für die soziale Wohlfahrt und die Armee zu finanzieren. Bei letzterer wird sich der Effekt bis in die Dreissigerjahre noch deutlich verstärken.
Abbildung 1: Ausgaben des Bundes nach Aufgabengebieten
Ausgaben des Bundes nach Aufgabengebieten (R1990-FP2028)
100% 4.8% 4.6% 4.4% 4.9% 4.5% 4.2% Beziehungen zum Ausland - Internationale Zusammenarbeit 90% 8.6% 8.7% 8.3% 8.8% 11.3% 19.7% Sicherheit 10.2% 10.3% 9.7% 9.4% 80% 8.4% 9.2% Bildung und Forschung 70% 60% 30.1% 31.1% 32.7% 34.6% 35.2% Soziale Wohlfahrt 21.7% 50% Verkehr 40% 13.6% 13.9% 14.6% 13.3% 12.6% 12.2% Landwirtschaft und Ernährung 30% 6.2% 7.6% 4.6% 4.2% 3.7% 7.9% Finanzen und Steuern 20% 17.1% 15.3% 16.2% 17.3% 13.6% 16.1% 10% Übrige Aufgabengebiete 8.4% 8.3% 8.5% 10.1% 9.9% 9.1% 0% R1990 R2000 R2010 R2023 VA2025 FP 2028