Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten

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Erläuternder Bericht zur ...

1.3 Direkte Kontrolle auf andere Weise

Beschreibung:

Person 1 hat das Recht, mehr als die Hälfte der VR-Mitglieder der A AG zu ernennen oder abzuwählen.

Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Person:

- Als wirtschaftlich berechtigte Person gilt, wer eine Gesellschaft auf andere Weise (als durch Beteiligung) kontrolliert, zum Beispiel indem sie mehr als die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder ernennen oder abberufen kann.

- Person 1 hat das Recht, die Mehrheit der Verwaltungsräte der A AG zu bestimmen und übt damit eine direkte Kontrolle auf andere Weise aus. Sie ist als wirtschaftlich berechtigte Person zu melden.

- Bei einer Kontrolle auf andere Weise muss angegeben werden, wie die Kontrolle im konkreten Fall ausgeübt wird. Eine Angabe eines Schwellwerts ist in diesem Fall nicht möglich.

Meldung an Transparenzregister

Wirtschaftlich berechtigte Person Person 1

Kontrollart - Auf andere Weise: Recht auf Ernennung / Abwahl

der Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder

- Direkt

Umfang ---

Informationen über die Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörig-

keit, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat