Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/105: Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 9 Seiten

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gar als gering bezeichnet werden (weniger als 10 000 Franken pro Jahr), was bedeutet, dass sie gar keine AHV-Beiträge darauf bezahlen.2

Die Thematik der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Versicherung wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach behandelt. Im Bericht vom 27. Oktober 2021 «Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (‹Flexi-Test›)» prüfte der Bundesrat die Notwendigkeit sowie die Vor- und Nachteile einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts. Betreffend die Unfallversicherung evaluierte der Bericht die Möglichkeit einer Senkung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Unfallversicherung, um eine grössere Zahl von Selbstständigerwerbenden gegen das Risiko eines unfallbedingten Erwerbsausfalls abzusichern. Der Bericht kam zum Schluss: Je tiefer die Eintrittsschwelle zur freiwilligen Versicherung angesetzt würde, umso mehr liesse sich das Prekarisierungsrisiko auffangen.

2007 veröffentlichte der Bund den Bericht «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz. Situation und Verbesserungsmöglichkeiten»3. Das Postulat 21.3281 Maret Marianne vom 18. März 2021 «Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?» nahm darauf Bezug und beauftragte den Bundesrat, «eine Aktualisierung des Berichts von 2007 über die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz vorzulegen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen». Der Bundesrat setzte das Postulat 21.3281 Maret mit der Verabschiedung des Berichts vom 9. Juni 2023 «Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz»4 um. Auch dieser Bericht erwähnt die Eintrittsschwelle zur freiwilligen Versicherung. Er verlangt insbesondere die « Verbesserung des Zugangs zu den Sozialversicherungen für Selbständigerwerbende namentlich durch [...] eine Vereinfachung des Zugangs zur freiwilligen Unfallversicherung».

Mit der Verabschiedung des erwähnten Berichts am 9. Juni 2023 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), bis am 30. Juni 2024 eine Senkung der Eintrittsschwelle zur freiwilligen Versicherung zu prüfen und ihm ein Aussprachepapier vorzulegen. Der Auftrag beinhaltete ausserdem eine Analyse der finanziellen Auswirkungen einer allfälligen Absenkung. Am 28. August 2024 nahm der Bundesrat von diesem Aussprachepapier Kenntnis und beauftragte das EDI respektive das Bundesamt für Gesundheit (BAG), eine Änderung zu Artikel 138 UVV auszuarbeiten, mit der die Eintrittsschwelle gesenkt wird, eine Flexibilisierung für Selbstständigerwerbende in Teilzeit sowie für mitarbeitende Familienglieder zu prüfen und ihm bis Ende 2025 eine Vorlage zu unterbreiten. Der Bundesrat beauftragte das EDI (BAG) ausserdem, eine Arbeitsgruppe aus den Akteuren der Branche zu bilden, um den angemessenen Prozentsatz zu bestimmen, auf den die Eintrittsschwelle zur freiwilligen Versicherung abgesenkt werden muss. Die Arbeitsgruppe sollte auch den Prozentsatz für den Zugang zur freiwilligen Versicherung für mitarbeitende Familienglieder festlegen.

3. Arbeiten der Arbeitsgruppe

Die vom BAG im Auftrag des Bundesrates eingesetzte Arbeitsgruppe bestand aus vier Vertretenden des BAG, einem Mitarbeiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), der für die Analyse des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik zuständig ist, zwei Personen der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) und vier Vertretenden privater Unfallversicherer. Die Gruppe traf sich zwischen November 2024 und März 2025 dreimal.

Die Arbeitsgruppe prüfte verschiedene mögliche Absenkungsstufen für die Eintrittsschwelle zur freiwilligen Versicherung, die heute bei 45 Prozent des Höchstbetrags des versicherten Ver-

2 Bericht des Bundesrates vom 6. Dezember 2024 «Soziale Absicherung der Selbstständigerwerbenden» in Erfüllung des Postulates 20.4141 Roduit vom 24. September 2020

3 Der Bericht kann auf der Website des BAK abgerufen werden: www.bak.admin.ch > Themen > Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz

4 Der Bericht kann auf der Website des BAK abgerufen werden: www.bak.admin.ch > Themen > Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz. 4/9