Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten

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allen Standorten erforderlichen Leistungspositionen. Namentlich sind dies die Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur (u.a. Miete, temporäre Tribünen), Volunteers (u.a. Unterkunft, Verpflegung), Sicherheit sowie Reinigung und Entsorgung.

Die Austragungsgemeinden leisten diese Beiträge in Form einer Finanzhilfe an die Trägerorganisation. Inwieweit die Gemeinden eine Haftung für die tatsächliche Leistungserbringung am Austragungsort übernehmen, ist derzeit offen.

Die zuständigen Behörden der Austragungsgemeinden haben gegenüber dem Verein per Ende November 2025 bestätigt, den vom Verein beantragten finanziellen Beitrag zu Gunsten des Projekts OPWS 2038 leisten und die erforderlichen Kreditentscheide auf Gemeindeebene vorantreiben zu wollen.

Offen ist derzeit, inwieweit sich die Austragungskantone an den vom Verein bei den Austragungsgemeinden beantragten Beiträgen an das OCOG-Budget beteiligen.

Der Verein beantragt bei der von den Kantonen getragenen Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS) einen Beitrag von 60 Millionen Franken zur Mitfinanzierung der Paralympischen Winterspiele 2038. Vorgesehen ist eine jährliche Rückstellung von 5 Millionen Franken in den kommenden 12 Jahren. Die Stiftung verwaltet die aus den Lotterieerträgen (Swisslos, Loterie Romande) zur Förderung des nationalen Sports zur Verfügung stehenden Mittel. Die zuständigen interkantonalen Gremien haben am 24. November 2025 beschlossen, für die Durchführung der Paralympischen Winterspiele 2038 in den Jahren 2027-2030 jährlich 5 Millionen Franken (insgesamt 20 Millionen Franken) in einen entsprechenden Fonds der SFS einzulegen. Der Betrag wird von allen Kantonen im Verhältnis der Einwohnerzahl getragen. Die Gremien stellen in Aussicht, für die Förderperioden 2031-2034 und 2035-2038 wiederum einen jährlichen Beitrag von 5 Millionen (je zwei Mal 20 Millionen) Franken in den Fonds einzulegen. Es handelt sich um eine Absichtserklärung, der abschliessende Entscheid wird den zuständigen interkantonalen Gremien im Zeitpunkt der Beschlussfassungen für die entsprechenden Förderperioden überlassen. Die Beschlüsse erfolgten unter Vorbehalt, dass sich der Bund ebenfalls mit mindestens 60 Millionen Franken an der Finanzierung der Paralympischen Spiele 2038 beteiligt.

3.7 Garantien gegenüber dem IOK

Mit der Unterzeichnung des HCC verpflichtet sich die Trägerorganisation gegenüber dem IOK zur Durchführung der OPWS 2038 im vertraglich vereinbarten Rahmen und damit auch zur Übernahme sämtlicher mit der Austragung verbundenen finanziellen Risiken. Im Rahmen des Kandidaturdossiers erwartet das IOK diverse Garantien der öffentlichen Hand in Bezug auf die Austragung der Spiele. Durch diese sollen die Trägerorganisation sowie das IOK vor Risiken sowie Mitarbeitende und Leistungserbringer vor Verlusten geschützt werden. Weiter soll die Trägerorganisation die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Organisation der OPWS vorfinden.

In föderalen Strukturen sind verschiedene staatliche Ebenen in die Abgabe der geforderten Garantien einzubinden. Der Bund oder die Austragungskantone und -gemeinden haben Garantien beizubringen, welche die Durchführung der Winterspiele in einem