Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten

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Der Verein sieht eine Defizitgarantie von privaten Geldgebern im Umfang von 200 Millionen Franken vor. Diese deckt einen wichtigen Teil des finanziellen Risikos der Trägerorganisation ab. Angesichts der heutigen globalen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen ist die Sicherstellung der angestrebten Finanzierungs- und Defizitgarantien aus privater Hand anspruchsvoll. Es obliegt dem Verein, dafür zu sorgen, dass eine entsprechende Defizitgarantie formell vorliegt, bevor die Austragung der OPWS 2038 in der Schweiz mit dem IOK vertraglich vereinbart wird.

Personen und Organisationen, welche durch ihre Finanzanlagen zur Sicherstellung der Defizitgarantie beitragen, werden aufgrund ihres Rückerstattungs- und Renditeinteressens von der Trägerorganisation eine strikte Budgetkontrolle einverlangen und die Entwicklung des Projekts sehr eng begleiten. Sie sollen auch direkt in die Strukturen der Trägerorganisation eingebunden werden. Dies trägt zur Verminderung des Risikos eines ungedeckten Defizits bei.

Als zentrales Element zur Vermeidung eines ungedeckten Defizits ist die Verankerung des «built-to-budget»-Ansatzes (vgl. Ziffer 3.6.1) im HCC mit dem IOK vorzusehen. Das IOK hat gegenüber dem Verein und dem Bund die Bereitschaft bekundet, im HCC Leistungsbereiche zu definieren, bei welchen im Bedarfsfall das grundsätzlich geforderte Service- oder Volumenlevel reduziert und damit Kosten eingespart werden sollen (vgl. Ziffer 3.6.1.3). Dieser Ansatz hat auch Grenzen. Das IOK wird auch in den bezeichneten Leistungsbereichen nicht von einem bestimmten minimalen Service- oder Volumenlevel abweichen können, um die Durchführung der OPWS nicht zu gefährden.

Das vom Verein präsentierte Budget bezieht sich auf die Kosten und Erträge in Zusammenhang mit der Durchführung der OPWS 2038. Für allfällige Investitionen zur Erstellung, Sanierung oder Modernisierung von permanenter Wettkampf-, Unterbringungs- oder Verkehrsinfrastruktur («Non-OCOG») sind keine finanziellen Mittel budgetiert.

In den nächsten zwölf Jahren werden zumindest bei einigen der geplanten Austragungsstätten Investitionen notwendig sein, damit die Substanz erhalten und den technischen Anforderungen entsprochen werden kann und die Anlagen konkurrenzfähig bleiben. Bei einigen Anlagen werden die Anforderungen in Zusammenhang mit der Austragung der OPWS 2038 zu einem Investitionsbedarf führen. Die Verantwortung für die Planung, Umsetzung und Finanzierung solcher Projekte liegt bei den Anlagebetreibenden. Soweit die Austragungsgemeinden oder -kantone Mitträger betreffender Anlagen sind, werden diese in die Verantwortung eingebunden.

Im Rahmen des vorliegenden Grundsatz- und Planungsbeschlusses sind keine Beiträge des Bundes zur Unterstützung von Bau- oder Sanierungsprojekten im Kontext des Projekts OPWS 2038 vorgesehen.

Basierend auf den vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass OPWS im Jahr 2038 mit grossen Chancen für die Schweiz verbunden sind und die heute absehbaren Risiken mit dem vom Verein vorgelegten Austragungs- und Finanzierungskonzept ausreichend kontrolliert werden können. Die dazu erforderlichen Bedingungen sind heute noch nicht allesamt erfüllt. Projekte dieser Grössenordnung sind