Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 19 Seiten

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Sprachregionen der Schweiz stattfinden. Verkehr und Transport finden grundsätzlich im bestehenden öffentlichen Verkehrsnetz und ergänzend mit emissionsfreien Fahrzeugen auf der bestehenden Verkehrsinfrastruktur statt.» Ohne konkreten Formulierungsvorschlag wird zudem beantragt, dass verbindliche Standards explizit im Bundesbeschluss aufgeführt werden.

Grüne Schweiz beantragen, dass nebst internationalen auch «nationale Standards» sowie nebst nationalen auch «kantonale Umweltvorschriften» explizit in die Formulierung aufgenommen werden. Zudem soll der Artikel mit folgenden inhaltlichen Bedingungen ergänzt werden: «recommandations en matière d’énergies renouvelables, de climat, de gestion du territoire, d’agriculture, de biodiversité et de gestion des ressources en eau.» Der Ergänzungsforderung schliesst sich Naturfreunde Schweiz ohne konkreten Formulierungsvorschlag an.

Auch Umwelt Graubünden schliesst sich dieser Forderung an und beantragt weiter folgende Ergänzung: «Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit, öffentlich zugänglicher Transparenz zu allen Verträgen und Abmachungen.»

Naturfreunde Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz beantragen eine Ergänzung des Artikels wie folgt: «Die Treibhausgasemissionen der Scope 1 bis 3 gemäss dem UN Treibhausgas Protokoll sind, soweit sie nicht vermieden werden, durch Negativemissionen auszugleichen. Die gleichen Anforderungen gelten für offizielle Sponsoren.»

Weiter beantragt Pro Natura folgende Ergänzungen: «Die Beachtung und Einhaltung der Vorgaben des Natur- und Heimatschutzes, des Waldschutzes, der Energiegesetzgebung und der Raumplanung bildet eine Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch den Bund. Sämtliche Aus- und Neubauten unterliegen den ordentlichen Bewilligungsverfahren. Es erfolgt weder auf Bundesnoch auf Kantonsebene eine Sondergesetzgebung ‘Olympia 2038’.» Der Forderung schliessen sich Naturfreunde Schweiz, ProAlps, SL ohne konkreten Formulierungsvorschlag an.

Naturfreunde Schweiz, ProAlps, SL beantragen ohne konkreten Formulierungsvorschlag, verbindliche Verpflichtungen aufzuführen, namentlich zu einer dezentralen Ausrichtung der Spiele; der Planung und Finanzierung des vollständigen Rückbaus sämtlicher temporärer Bauten und Anlagen sowie zur Weiterverwendung der eingesetzten Bauteile und Materialressourcen; der ausschliesslichen Nutzung der bestehenden Infrastruktur; der Schaffung eines neuen, grossen nationalen Schutzgebietes als Teil des olympischen Vermächtnisses; dem Entfall der Bundesunterstützung bei Nichteinhaltung dieser Kriterien. Internationale, nationale und kantonale Umweltgesetzgebung sowie die Bestimmungen der Alpenkonvention seien vollumfänglich einzuhalten.

SL beantragt zudem ohne konkreten Formulierungsvorschlag, dass sich die Konfliktvermeidung nicht auf nationale Werte, sondern auf sämtliche rechtskräftigen Natur- und Landschaftsschutzzonen beschränkt und bei Beeinträchtigungen die kompensatorisch notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzmassnahmen sichergestellt sein müssen.

SGB beantragt die Ergänzung, dass nebst den Umweltvorschriften auch die «geltenden Arbeitsbedingungen vorbildlich» eingehalten werden.

Ferienregion Lenzerheide und Region Albula fordern, dass die Nachhaltigkeitsziele mit konkre-

ten, überprüfbaren und messbaren Massnahmen unterlegt werden. Naturfreunde Schweiz, ProAlps und SL fordern, dass umweltrelevante Zusicherungen aus dem erläuternden Bericht

explizit in den Bundesbeschluss übernommen werden. WWF Schweiz verlangt, dass ein verbindliches Monitoring als zwingende Voraussetzung festgeschrieben wird.