Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 19 Seiten
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4.2 Art. 2 Eckwerte bei der Unterstützung
• Bst. a – Bundesbeitrag an die Durchführungskosten (max. 200 Mio. CHF)
Naturfreunde Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz beantragen folgende Ergänzung: «Davon werden CHF 50 Mio. erst nach dem vollständig erfolgten Rückbau aller temporär bewilligten Bauten und Anlagen ausbezahlt. Sofern dieser bis Ende 2040 nicht erfolgt ist, übernimmt der Bund diese Aufgabe und finanziert die dafür notwendigen Aufwendungen aus den einbehaltenen Bundesbeiträgen.»
Umwelt Graubünden beantragt folgende Ergänzung: «Für die Sicherheitskosten, die durch den Einsatz der Armee ausgehen, gibt der Bund maximal CHF x Mio. aus.»
SSV, Zürich, VCS und Lausanne fordern ein höheres finanzielles Engagement des Bundes und erachten den vorgesehenen Beitrag von maximal 200 Millionen Franken als unzureichend angesichts der nationalen Bedeutung der Spiele. Grüne Schweiz, SVP sowie der SGB beurteilen den vorgesehenen Bundesbeitrag als zu hoch und lehnen ein Engagement in dieser Höhe ab.
• Bst. b – Aufgaben des Bundes zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum
UR beantragt die Ergänzung, dass der Bund frühzeitig gemeinsam mit den Kantonen eine veranstaltungsspezifische Sicherheitsstruktur schaffen soll.
• Bst. c – Ausschluss der Kostenbeteiligung des Bundes an kantonalen Sicherheitskosten
ZH fordert eine Anpassung des Artikels wie folgt: «Für die Gewährleistung der Sicherheit und die Übernahme der entsprechenden Kosten ist die geltende Aufgabenteilung gemäss den bestehenden Rechtsgrundlagen anwendbar.»
Ohne konkreten Formulierungsvorschlag lehnen auch AR, BE, LU, KdK und ZH den generellen Ausschluss einer Kostenbeteiligung des Bundes – teilweise «dezidiert» - ab. Sie verlangen, dass eine finanzielle Unterstützung des Bundes zur Wahrung der inneren Sicherheit gemäss Art. 28 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. (BWIS) ausdrücklich vorbehalten bleibt.
• Bst. e – Beteiligung der Kantone an den Durchführungskosten
ZG beantragt, den Artikel wie folgt zu ergänzen: «Die Kantone und die Austragungsgemeinden beteiligen sich insgesamt mit mindestens dem gleichen Umfang wie der Bund an der Finanzierung der Durchführungskosten.»
AG, BL, LU, SO, VS, ZH, KdK schliessen sich diesem Antrag ohne konkreten Formulierungsvorschlag an. SG beantragt die Streichung des Artikels.
KdK sowie AG, BL, LU, SG, SO, SH, VS, ZG und ZH fordern eine Präzisierung. Sie verlangen,
dass im Bundesbeschluss festgehalten wird, dass sich Kantone und Austragungsorte gemeinsam im gleichen Umfang wie der Bund an den Durchführungskosten beteiligen.
• Bst. g – Nachhaltigkeit, Transparenz, Gouvernanz, Umwelt- und Sozialstandards
SAC beantragt eine Ergänzung des Artikels wie folgt: «Die bestehenden Infrastrukturen werden genutzt, es werden keine neuen, festen Bauten erstellt. Die Spiele werden dezentral in allen vier