Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 19 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

• Bst. h – Erarbeitung einer Vermächtnisstrategie

Blaues Kreuz Schweiz beantragt, den Artikel wie folgt zu ergänzen: «Die Spiele liefern namentlich einen Beitrag zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit und für gesundheitsförderliche Verhaltensweisen.»

Naturfreunde Schweiz und Pro Natura beantragen, dass die Vermächtnisstrategie explizit «vor der Vergabe der Spiele» vorliegen müsse und «verbindlich» sei.

Umwelt Graubünden schliesst sich dieser Forderung an und beantragt zusätzlich folgende Ergänzung: «Die darin vorgesehenen Massnahmen sind spätestens bis Ende 2042 umzusetzen.»

• Anträge für zusätzliche Litera

Im Weiteren werden folgende Erweiterungen des Artikels 2 beantragt:

Blaues Kreuz Schweiz: «Der Verein Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 verzichtet auf Sponsoring für Alkohol-, Tabak- und Nikotinprodukte oder Sponsoring von Firmen, die Alkohol-, Tabak- und Nikotinprodukte herstellen oder in Verkehr bringen.»

Natufreunde Schweiz, Pro Natura, WWF Schweiz: «Für unvermeidbare Umweltauswirkungen schaffen Bund, Austragungskantone und -gemeinden einen angemessenen ökologischen Ausgleich.» Desweitern wird folgende Ergänzung beantragt: «Vor, während und nach den Olympischen und Paralympischen Spielen werden ein umfassendes, öffentlich zugängliches Monitoring zu den ökologischen Auswirkungen sowie eine Klimabilanz erstellt.»

Umwelt Graubünden: «Der Verein Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 führt für das Gesamtprojekt und die Organisation eine strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Bei Planung und Bau aller Anlagen, beim Transport und dem Sponsoring sowie in allen Partnerverträgen sind die Auflagen und Kosten für eine umweltgerechte Erstellung, den Rückbau und die Wiederverwendung bzw. Recycling einzubeziehen. Jegliches Sponsoring und die Werbung für fossile Energieträger und damit verbundene Unternehmen sind in den Vereinbarungen mit dem IOC und den nationalen Akteuren auszuschliessen. Es gilt durch den Bund ein transparentes, öffentlich einsehbares Monitoring des Gesamtvorhabens bereitzustellen, das alle Bereiche der Nachhaltigkeit von der Planung über die Durchführung bis zur Evaluation der OPWS 2038 umfasst. Der Bund behält sich jederzeit ein Eingriffsrecht in Planung und Organisation der OPWS 2038 vor und vereinbart mit den Organisatoren und dem IOC die dafür nötigen Verfahren um die strikte Einhaltung aller geltenden Gesetze auch bei allfällig nötigen Budgetreduktionen zu garantieren.» CIPRA, Naturfreunde Schweiz, ProAlps schliessen sich der Forderung nach einer strategischen Umweltprüfung ohne konkreten Formulierungsvorschlag an.

4.3 Art. 3 Vermächtnisstrategie

Umwelt Graubünden beantragt, dass die erforderlichen Beschlüsse auf Bundesebene «vor den kantonalen und kommunalen Abstimmungen» erfolgen und beantragt zudem folgende Ergänzung: «Diese Beschlüsse sind inhaltlich wie auch finanziell verbindlich und können nachträglich nicht erweitert werden.»

VD, SSV, Lausanne sowie die SAB erwarten, dass sich der Bund finanziell an der Umsetzung der Vermächtnisstrategie beteiligt. SGV sowie die SAB fordern, dass die Inhalte der Vermächtnisstrategie ausdrücklich im Bundesbeschluss verankert werden.