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Vernehmlassung 2025/14: Änderung der Verordnungen zum Transplantationsgesetz · 60 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

3. Blut-Stammzellenregister,

4. Lebendspende-Nachsorgeregister,

5. Meldesystem für die Vigilanz,

6. System für Gesuche, Bewilligungen und Meldungen «ARTx»3;

f. den Vollzug und die behördliche Aufsicht.

2Für den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen sowie überzähligen Embryo- nen, die für die Herstellung von Transplantatprodukten verwendet werden, sowie für den Umgang mit Transplantatprodukten sind nur die folgenden Bestimmungen an- wendbar: die Artikel 2, 3, 10–16, 33, 35–37, 44–46, 100, 101, 106–110, 113, 114, 133, 134, 139–143, 145–149 sowie die Anhänge 1 und 10.

3Für den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen nach Artikel 5 des Transplan- tationsgesetzes sowie für den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen, die autolog transplantiert werden, sind nur die Artikel 1–3, 33 Absatz 1 Buchstaben a–c, j, 100, 101, 103, 105–110, 113–115, 118–130, 133, 134, 138, 139–149, Anhänge 8 und 9 anwendbar.

Art. 2 Begriffe

In dieser Verordnung bedeuten:

a. Aufbereitung: Bereitstellung von Organen, Geweben und Zellen zur Trans- plantation, ohne dass die Organe, Gewebe und Zellen in ihren physiologi- schen Eigenschaften oder in ihren Funktionen verändert werden;

b. Transplantatprodukte: Produkte, die aus menschlichen oder tierischen Orga- nen, Geweben oder Zellen bestehen oder solche enthalten, wobei die Organe, Gewebe und Zellen:

1. substanziell bearbeitet wurden, oder

2. nicht dazu bestimmt sind, bei der empfangenden Person dieselbe Funk- tion wie bei der spendenden Person oder dem spendenden Tier auszu- üben;

c. substanzielle Bearbeitung:

1. die Vermehrung von Zellen über eine Zellkultur,

2. die genetische Veränderung von Zellen,

3. die Differenzierung oder Aktivierung von Zellen;

d. Gewebemerkmale: genetisch festgelegte Strukturen an der Oberfläche von Körperzellen, anhand deren das Immunsystem zwischen fremd und körperei- gen unterscheiden kann und die nach einer Transplantation bei der Empfän- gerin oder beim Empfänger eine Immunreaktion und damit eine Abstossung der transplantierten Organe, Gewebe oder Zellen auslösen können;

e. reaktives Testergebnis: Testergebnis, das auf eine Infektion oder auf Infekti- onsparameter schliessen lässt.

3 ARTx für Authorisation and Reporting System in the Field of Transplantation