Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/15: Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) · 9 Seiten

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1 Ausgangslage

Kernelement der Vorlage ist die wirksamere Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid bei

der Wettbewerbskommission (WEKO) und ihrem Sekretariat. Hierzu soll erstens die WEKO von 11–15 auf 5–7 Mitglieder verkleinert werden. Der faktische Anspruch von einzelnen Verbänden auf einen Einsitz in die WEKO würde damit entfallen. Zweitens soll die Mitwirkungspflicht von einzelnen Kommissionsmitgliedern bei der Eröffnung von Untersuchungen, der Anordnung von Hausdurchsuchungen und dem Erlass von Zwischenverfügungen entfallen. Nur die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen würde weiterhin der WEKO vorbehalten bleiben. Drittens soll das Sekretariat in der Entscheidberatung künftig nur noch Fragen beantworten, nicht aber seinen Antrag verteidigen dürfen.

Vorgeschlagen werden zudem Elemente zur Stärkung der Parteirechte beim Verfahren vor der WEKO. Das Sekretariat soll verpflichtet werden, den Untersuchungsadressaten das vorläufige Beweisergebnis nach Abschluss der wesentlichen Ermittlungen und spätestens ein Jahr nach Eröffnung der Untersuchung mitzuteilen. Damit soll die Motion 22.4404 Rechsteiner umgesetzt werden. Weiter soll das Sekretariat den Parteien im Rahmen eines Datenraumverfahrens Einsicht in Akten mit sensiblen Daten wie Selbstanzeigen oder Geschäftsgeheimnissen gewähren können.

Schliesslich soll das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gestärkt

und beschleunigt werden. Bei Fällen betreffend Kartellgesetz (KG)1 sollen künftig auch (nebenamtliche) Fachrichterinnen und Fachrichter im Spruchkörper vertreten sein. Wenn die Verfügung der WEKO sehr umfangreich ist, soll neu zudem eine Nachfrist für die Ergänzung der Beschwerdebegründung gewährt werden.

2 Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 13. Juni 2025 bis zum 6. Oktober 2025. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, andere Organisationen und weitere interessierte Kreise. Insgesamt sind 58 Stellungnahmen eingegangen.2 Das Verzeichnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Vernehmlassung mit den entsprechenden Abkürzungen befindet sich im Anhang.

Vernehmlassungen

AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, Kantone und der Kdk (25) LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien (5) Die Mitte, FDP, GLP, SVP, SP

Economiesuisse, SBV, SGB, sgv, Tra-Gesamtschweizerische Dachverbände / Dachverbände (5)

vail.Suisse

Gerichte und Eidgenössische Kommissionen / Gerichte &

BVGer, BGer, EKK, KMU-FORUM, WEKO

Kommissionen (5)

AS, Bauenschweiz, Baumeisterverband, Centre Verbände der Wirtschaft und Konsumentenschutzorganisati- Patronal, FER, FH, FRC, GastroSuisse, Konsuonen / Wirtschafts- & Konsumentenvertreter (15) mentenschutz, metal.suisse, Promarca, Swico, SwissHoldings, Swissmem, VFAS

Fachverbände und weitere interessierte Kreise / Weitere (3) Chervet, SAV, StudV

Total (58)

1 SR 251 > Abgeschlossene Vernehmlassungen 2025 > WBF