Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten

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Übersicht

Das Haager Unterhaltsübereinkommen und das Unterhaltsprotokoll von 2007 vereinfachen die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, insbesondere von Kindern. Sie sollen die heute für die Schweiz geltenden Übereinkommen im Unterhaltsbereich modernisieren. Zudem soll die Behördenorganisation an die neuen Bedürfnisse angepasst werden. Parallel dazu soll auch das nationale Alimenteninkasso punktuell verbessert werden.

Ausgangslage

Unterhaltsberechtigte in der Schweiz haben Anspruch auf behördliche Unterstützung (Inkassohilfe) bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsforderungen, auch gegenüber Unterhaltspflichtigen im Ausland. Die Rechtsgrundlagen, die diese grenzüberschreitende Inkassohilfe in der Schweiz regeln, sind aber mittlerweile veraltet. Das heute geltende New Yorker Unterhaltsübereinkommen von 1956 erlaubt es z.B. nicht, in der Schweiz bevorschusste Unterhaltsforderungen im Ausland durchzusetzen. Den Gemeinwesen gehen so Millionen Franken verloren.

Zuständig für die grenzüberschreitende Inkassohilfe sind die Kantone, die sehr unterschiedliche Behördenorganisationsmodelle gewählt haben: teils gibt es zentrale kantonale Stellen, teils sind die Gemeinden zuständig. Die dezentral organisierte Sachbearbeitung in einigen Kantonen führt dazu, dass viele verschiedene Stellen involviert sind, die aber nur äusserst selten mit internationalen Fällen zu tun haben. So fehlen oftmals Fachwissen und Erfahrung. Aber auch zentral organisierte Kantone mit genügend Ressourcen und ausreichend hohen Fallzahlen kritisieren die heutige Behördenorganisation und bemängeln die zu geringe Unterstützung durch den Bund.

Vor diesem Hintergrund wurde der Bundesrat mit der Motion Paganini 22.3250 «Haager Unterhaltsübereinkommen. Vorbereitung und Ratifizierung durch die Schweiz» beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die für eine Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (Haager Unterhaltsübereinkommen) notwendige angepasste Behördenorganisation im Bereich des internationalen Unterhaltsinkassos zu schaffen und danach dem Parlament einen Vorschlag für die Ratifikation des Übereinkommens mit der dafür nötigen Umsetzungsgesetzgebung zu unterbreiten.

Auch im Bereich des anwendbaren Rechts gibt es Handlungsbedarf. Fast alle Nachbarstaaten der Schweiz wenden mittlerweile die modernen Regeln des Haager Unterhaltsprotokolls zur Bestimmung des anwendbaren Rechts an. In der Schweiz gelten hingegen noch die Regeln des Haager Übereinkommens von 1973, die häufig zur Anwendung ausländischen Rechts führen. Mit Regeln, die in Europa und vielen anderen Ländern vereinheitlicht sind und die vermehrt das Recht des angerufenen Gerichts zur Anwendung bringen – bei Verfahren in der Schweiz also Schweizer Recht –, wird die Rechtslage vereinfacht und besser vorhersehbar.