Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/28: Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen · 48 Seiten

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Hürden der Geltendmachung von Unterhalt im Ausland sind nicht nur für Private, sondern auch für das Gemeinwesen oft zu hoch.

Da das NYÜ in den meisten Vertragsstaaten mittlerweile durch das HUÜ ersetzt wurde, ist es ein Auslaufmodell: Es wird nicht mehr modernisiert; Vorschläge der Schweiz zu Verbesserungen des NYÜ werden mit der Einladung abgelehnt, doch dem HUÜ beizutreten; und in den internationalen Netzwerken zum grenzüberschreitenden Unterhaltsinkasso ist die Schweiz zunehmenden isoliert. Auch die Regeln des Haager Übereinkommens vom 2. Oktober 1973 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (HÜ73-R) sind nicht mehr zeitgemäss; fast alle Vertragsstaaten sind mittlerweile dem HUP beigetreten. Mit einer Beibehaltung des Status quo würden demnach die aufgezeigten Probleme weiter bestehen und sich zunehmend verstärken.

Auf nationaler Ebene wurde im Rahmen der Revision des Kindesunterhaltsrechts bereits 2015 entschieden, das Alimenteninkasso zu verbessern. Begründet wurde der Handlungsbedarf im erläuternden Bericht zur Inkassohilfeverordnung (InkHV)7 mit dem Risiko, dass sich unterhaltspflichtige Personen sonst zu Lasten der Allgemeinheit ihrer Verpflichtungen entziehen, was die die Sozialkosten der Gemeinwesen erhöht.8

Die Gründe, die auf nationaler Ebene zur Verbesserung der Inkassohilfe geführt haben, gelten auch im internationalen Kontext und unterstreichen den Bedarf, das Alimenteninkasso auch in grenzüberschreitenden Konstellationen durch den Beitritt zum HUÜ und zum HUP zu verbessern.

1.2 Statistik und Vergleich mit dem Ausland

2024 wurden in der Schweiz im Rahmen der Amtshilfeübereinkommen ca. 1600 Alimenteninkassodossiers aus dem Ausland bearbeitet. Mit Abstand die meisten Gesuche kamen aus Deutschland, gefolgt von Österreich, Portugal und Frankreich. Im gleichen Zeitraum wurden ungefähr 1160 Dossiers aus der Schweiz im Ausland bearbeitet, primär in Deutschland, gefolgt von Frankreich, Österreich, den USA und Portugal.

Eingehende Gesuche Ausgehende Gesuche

DEU

POL 40%

5% DEU 48% FRA PRT

7% 5%

USA

6%

PRT

12% AUT

AUT 6% FRA

16% 9%

Die Anzahl der Dossiers (Gesuche und Anfragen) hat sich zwischen 2010 und 2020 verdoppelt. Seit 2020 sind die Zahlen auf hohem Niveau annähernd stabil.

7 Verordnung vom 6. Dezember 2019 über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung, InkHV), SR 211.214.32

8 Erläuternder Bericht zur InkHV, S. 11 f.