Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/29: 22.405 n Pa. Iv. WAK-N. Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein · 14 Seiten

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Fünf Kantone (BS, NW, TI, VD und ZG) unterstützen den Entwurf ohne Änderung. Drei Kantone (JU, NE und VS) unterstützen dessen Zielrichtung. NE unterstützt zwar das Vorhaben, schlägt aber vor, die zusätzliche Produktion für die Weinreserve auf 20 Prozent der von den Kantonen festgelegten

Höchsterträge zu begrenzen.

Zwei Kantone (FR und GE) stellen sich zwar nicht gegen den Entwurf, zweifeln angesichts seiner Komplexität aber an seiner Umsetzung. GE fordert überdies, dass die AOC-Wein-Reserven, die nicht als AOC-Weine vermarktet werden, vom Markt genommen und denaturiert werden, um jeglicher Destabilisierung des Marktes für Land- und Tafelweine vorzubeugen.

3.2.1.2 Politische Parteien

Die GRÜNEN Schweiz unterstützen den Gesetzesentwurf, da die Teilnahme am neuen System freiwillig ist und an den geltenden Maximalerträgen auf Bundesebene festgehalten wird. Sie

unterbreiten keine Vorschläge zur Änderung von Artikel 64a. Die SVP unterstützt den

Gesetzesentwurf, da er den Kantonen ermöglicht, die AOC-Wein-Reserven in Absprache mit den lokalen Akteuren der Branche flexibel zu steuern. Sie unterbreitet keine Vorschläge zur Änderung von Artikel 64a.

Die FDP lehnt den Entwurf ab, da damit unnötig in die Mechanismen des Weinmarktes eingegriffen würde und Anreize zur Überproduktion gesetzt würden. Die SP lehnt den Entwurf ab und warnt vor der Gefahr einer Überproduktion. Sie fordert, dass jegliche Möglichkeit staatlicher Beihilfen zum Absatz von AOC-Reservewein ausgeschlossen wird. Ferner regt sie an, die Massnahme, so sie denn

eingeführt werden sollte, in «Schwankungsreserve» umzubenennen, um ihr Ziel besser zum Ausdruck zu bringen.

3.2.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Der SBV unterstützt den Entwurf und schliesst sich gänzlich der Position von VignobleSuisse an.

3.2.1.4 Nationale und überregionale Organisationen

Vier Organisationen aus der Wein- und Landwirtschaft (BSRW, VignobleSuisse, SEVS, AGORA)

unterstützen die in den Absätzen 1–4 vorgeschlagenen Bestimmungen ohne Änderungsantrag. Die ANCV begrüsst den Entwurf, schlägt aber zusätzlich vor, die Bestimmungen von Artikel 64a

dahingehend zu ergänzen, dass zusätzlich zu den AOC-Wein-Reserven auch AOC-Traubenmost-Reserven gebildet werden können.

Der BDW lehnt den Entwurf gänzlich ab. Er ist dagegen, da die Gefahr einer Überproduktion bestehe, die Preise unter Druck geraten und folglich sinken könnten, was insbesondere zulasten von

Kleinproduzentinnen und -produzenten ginge, und weil die Massnahme Marktverzerrungen zur Folge haben könnte. Der Verband befürchtet, dass die bestehenden kantonalen Mechanismen zur Steuerung der Erträge geschwächt werden könnten, und kritisiert, dass es keine klaren Garantien in Bezug auf Qualität, Mengen und Kontrollmodalitäten gibt. Die Massnahme wird als unwirksam, kostspielig und ohne nachhaltigen Nutzen für die Branche beurteilt.

Die VSW behält sich ihren Standpunkt vor, da eine abschliessende Beurteilung in Ermangelung

konkreter kantonaler Modelle und zuverlässiger Kostenschätzungen nicht möglich sei.

Die SWK äussert sich zwar nicht grundsätzlich zum Entwurf, unterbreitet aber Änderungsvorschläge in Bezug auf die Kontrolle, falls es zu dieser Gesetzesänderung kommen sollte.