Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/37: Änderung des Finanzinstitutsgesetzes · 111 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes

allgemeinen Bestrebungen, die elektronische Abwicklung von Prozessen von behördlicher Seite voranzutreiben (digital first).

1.1.6 Bearbeitung von Unterstellungsanfragen und Bewilligungsgesuchen durch die FINMA

Die rasche Bearbeitung von Unterstellungsanfragen und Bewilligungsgesuchen durch die FINMA ist gerade im Bereich Fintech, aber auch generell, für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz von zentraler Bedeutung. Im Rahmen des vorliegenden Gesetzgebungsprojekts wurde aus der Branche die Kritik geäussert, die Bearbeitung von Unterstellungsanfragen und «Fintech-Bewilligungsgesuchen» durch die FINMA seien zu langwierig und zu wenig transparent. Es seien der FINMA Fristen für die Behandlung von Unterstellungsanfragen und «Fintech-Bewilligungsgesuchen» zu setzen, um die Innovation zu fördern. Auch die Interpellation 25.3179 Silberschmidt vom 19. März 2025 «Weiterentwicklung der «Fintech-Bewilligung» zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz» wirft u.a. die Frage auf, ob die FINMA verpflichtet werden sollte, Bewilligungen innerhalb einer definierten Frist zu bearbeiten, und ob eine jährliche Transparenzberichterstattung über eingegangene und bewilligte Gesuche sinnvoll wäre.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es der FINMA in den letzten Jahren gelungen ist, insbesondere im Bereich der Unterstellungsanfragen die Fristen für deren Bearbeitung signifikant zu senken. So konnte die Bearbeitungszeit (Median) seit 2021 von über drei Monaten auf weniger als einen Monat verkürzt werden. Mit der Veröffentlichung jährlicher Statistiken über die Bearbeitungszeit seit Juni 2025 soll nun auch die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit erhöht werden.21 Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich die Dauer der Bearbeitung von Unterstellungsanfragen mit der Schaffung eines für die betroffenen Unternehmen, aber auch für die FINMA klareren Rechtsrahmens im Rahmen der vorliegenden Revision weiter verkürzen wird. Die Vorlage sieht daher im Zusammenhang mit Fristen für die Bearbeitung von Unterstellungsanfragen durch die FINMA keine weiteren Massnahmen vor.

Auch was die Dauer zur Bearbeitung von «Fintech-Bewilligungsgesuchen» betrifft, hat die FINMA verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung der Prozesse ergriffen. So hat sie als Hilfestellung für die Gesuchsteller und zur Verbesserung der Qualität der Gesuche eine Wegleitung für «Fintech»-Bewilligungsgesuche im Dezember 2018 publiziert. Diese Wegleitung wird regelmässig aktualisiert und ergänzt. So werden Erfahrungen aus den bisher bearbeiteten Gesuchen eingearbeitet oder geänderte Rechtsgrundlagen nachgeführt. Im Jahr 2024 hat die FINMA zudem das Instrument der Vorgesuche eingeführt. Diese sollen im Vergleich zu Bewilligungsgesuchen auf niederschwellige Weise helfen, mögliche Bewilligungshindernisse, die nicht oder nur mit aus kommerzieller Sicht unverhältnismässigem Aufwand beseitigt werden könnten, frühzeitig zu erkennen. Bei den Eingaben an die FINMA werde gemäss FINMA ein relativ hoher Anteil nicht bewilligungsfähiger Gesuche festgestellt. In solchen Fällen können den zukünftigen Gesuchstellern im Rahmen des Vorgesuchs zeitnah klare Hinweise auf diesen Umstand gegeben werden. Unabhängig von den Vorprüfungen steht die FINMA für informelle Vorgespräche zur Verfügung, um potenziellen Gesuchstellern Hinweise zu den Anforderungen und zum Verfahren zu geben. Dieses Angebot wird regelmässig genutzt.

Aufgrund der grossen Bedeutung rascher Bearbeitungsverfahren für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz erscheint es wichtig, dass die FINMA selbst durch geeignete

21 Effiziente Bearbeitung von Fintech-Unterstellungsanfragen, FINMA, einsehbar unter: https://www.finma.ch/dokumentation/dossier/dossier-fintech/effiziente-bearbeitung-von-fintechunterstellungsanfragen/#:~:text=2022%20konnte%20diese%20Dauer%20um,damit%20um%2082%20Prozen t%20reduziert.