Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesbeschluss über die
Genehmigung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
1. Ausgangslage
Am 22. Oktober 2025 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und 32 weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten durchzuführen. Dieses Verfahren endete am 6. Februar 2026. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden ist diesem Bericht beigefügt. Insgesamt gingen 43 Antworten ein, darunter von 3 Vernehmlassungsteilnehmenden, die ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben.
2 Vernehmlassungsvorlage
2.1 Hintergrund
Am 10. Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Standard Finanzkonten) veröffentlicht. Mit der Europäischen Union (EU) wird dieser Standard über das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit (AIA‑Abkommen CH-EU) umgesetzt. Nach der Revision des AIA-Standards Finanzkonten musste das AIA-Abkommen CH-EU zur Umsetzung dieses Standards entsprechend geändert werden.
Mit der Aktualisierung des Gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard; GMS, CRS auf Englisch) wurden bestimmte Auslegungsfragen geklärt und Änderungen vorgenommen. Namentlich werden gewisse Meldepflichten erweitert und die Behandlung von gemeinnützigen Rechtsträgern, E-Geld- und Kapitaleinzahlungskonten geklärt. Diese sind in Zukunft bei Einhaltung der von der OECD stipulierten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich des AIA über Finanzkonten ausgenommen.
2.2 Inhalt des Entwurfs
Der Entwurf betrifft den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Änderungsprotokolls vom 20. Oktober 2025 zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten (Änderungsprotokoll).
Das Änderungsprotokoll enthält Bestimmungen zur Änderung der AIA-Standards. Im Zuge der Revision der AIA-Standards wurden die Aktualisierungen des GMS übernommen, auch jene betreffend die gemeinnützigen Rechtsträger, sofern diese ihren Sitz in der Schweiz und nicht auch in der EU haben. Ausserdem wurden die Datenschutzbestimmungen aktualisiert.
Parallel wurden neue Bestimmungen über die Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen verhandelt. Dies war eine Forderung von Seiten der EU, welche den Weiterbestand des AIA-Abkommens CH-EU, insbesondere des für die Schweiz als wichtig erachteten Artikels 9 dieses Abkommens (Quellensteuerbefreiung für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen) mit der Vereinbarung von Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Steuerforderungen verknüpfte. Im Rahmen der Verhandlungen konnte die Amtshilfe bei der Einziehung auf den Bereich der