Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/39: Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zum Bundesbeschluss über die
Genehmigung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Die SBVg stimmt der Vorlage in ihrer jetzigen Form nicht zu. Sie ist der Ansicht, dass kein Zeitdruck für die Schweiz besteht, da die Umsetzung des AIA auch über die multilaterale Vereinbarung erfolgen kann. Die Einführung der Vollstreckungshilfe bedeute eine völlige Umkehr der Steuerpolitik der Schweiz und sei nicht akzeptabel, auch nicht im Hinblick auf die MWST. Es handele sich nicht um einen internationalen Mindeststandard. Die SBVg anerkennt die Bedeutung von Artikel 9 für die Schweizer Wirtschaft.
Der SGB stimmt der Vorlage zu. Er begrüsst die neuen Bestimmungen zum AIA, welche die Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärkten, sowie die Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen, die ein hohes Datenschutzniveau sicherstelle. Der SGB begrüsst auch die Aufnahme von Bestimmungen, welche die Zusammenarbeit im Bereich der Vollstreckungshilfe verstärkten, wodurch die Durchsetzung der Steuerpflicht verbessert werde.
Der SAV verzichtete ausdrücklich auf eine Stellungnahme.
• 7 interessierte Verbände und Organisationen sowie ein Bürger haben sich materiell geäussert:
SwissHoldings weist auf die Bedeutung von Artikel 9 für den Wirtschaftsstandort Schweiz hin und ist der Ansicht, dass die Vorteile der Ratifizierung des Änderungsprotokolls um ein Vielfaches höher sind als die Nachteile im Zusammenhang mit der Einführung der Vollstreckungshilfe im Bereich der MWST. Um weiteren Druck künftig zu vermeiden, sollten nach Ansicht von SwissHoldings die Regelungen von Artikel 9 in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aufgenommen werden.
AFBS schliesst sich der Stellungnahme der SBVg an. AFBS begrüsst die Revision der AIA-Bestimmungen, spricht sich jedoch gegen die Ausweitung des Abkommens auf andere Bereiche der steuerlichen Zusammenarbeit aus, insbesondere im Hinblick auf die Vollstreckungshilfe, und ist der Ansicht, dass das Protokoll nicht unerlässlich ist, da der AIA auch über die multilaterale Vereinbarung umgesetzt werden kann.
SwissFoundations äussert sich ausschliesslich zur Ausnahmeregelung betreffend die qualifizierten gemeinnützigen Rechtsträger. SwissFoundations empfiehlt, die zuständige Schweizer Behörde im Protokoll ausdrücklich zu benennen. Hierfür empfiehlt die Organisation als zuständige Schweizer Behörde die jeweilige Steuerbehörde des Kantons, ohne die Justizbehörden auszuschliessen. Sie schlägt ausserdem vor, zu verfolgen, wie die Kantone die im Protokoll enthaltene Definition des qualifizierten Schweizer gemeinnützigen Rechtsträgers auslegen werden. Schliesslich empfiehlt sie, sicherzustellen, dass die Bescheinigung in elektronischer Form und per E-Mail ausgestellt wird.
CP ist der Ansicht, dass der Handlungsspielraum der Schweiz hinsichtlich der Vollstreckungshilfe im Bereich der MWST angesichts der Bedeutung der Revision des AIA-Abkommens CH-EU begrenzt ist. CP ist der Ansicht, dass die Beibehaltung von Artikel 9 für die Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung ist. Dies gilt auch für den AIA, dessen Nichtumsetzung zu negativen Bewertungen für die Schweiz führen könnte, die dem Schweizer Finanzplatz schaden würden.
proFonds begrüsst die Tatsache, dass die durch den GMS vorgesehene Ausnahmeregelung für gemeinnützige Rechtsträger ins AIA-Abkommen CH-EU aufgenommen werden konnte und schlägt einige Präzisierungen vor, die den Unterschied zwischen einem Sitz in der EU und einer Zweigniederlassung in der EU bei dieser Art von Rechtsträgern betreffen.
SwissAccounting anerkennt die Bedeutung der Umsetzung der Mindeststandards im Bereich der Steuertransparenz und begrüsst die Revision der AIA-Bestimmungen im Änderungsprotokoll. SwissAccounting anerkennt auch die Wichtigkeit des Fortbestands