Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission

Mit seinem Bericht zur Bankenstabilität schlägt der Bundesrat ein Paket von 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung vor. Sieben weitere Massnahmen sollen weiter geprüft werden und bei positivem Ergebnis ebenfalls umgesetzt werden. Mit der Umsetzung des Pakets soll die Wahrscheinlichkeit deutlich reduziert werden, dass erneut eine systemrelevante Bank in der Schweiz in eine schwere Krise gerät und staatliche Notmassnahmen notwendig werden. Im Falle einer Krise soll zudem die Abwicklungsfähigkeit einer systemrelevanten Bank als glaubwürdige Option gesichert sein. Der Bundesrat will damit die Risiken und Kosten für den Staat, die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden minimieren.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen gezielt für systemrelevante Banken und zum Teil spezifisch für die UBS als einzig verbliebene global systemrelevante Bank in der Schweiz eingeführt werden. Einzelne Massnahmen betreffen jedoch auch weitere Banken und Finanzinstitute, wenn eine Eingrenzung auf systemrelevante Banken nicht zweckmässig und schwer zu begründen wäre.

Eine vertiefte Analyse der Auswirkungen durch das Gesamtpaket und eine Beurteilung der Erreichung der Zielsetzungen des TBTF-Dispositivs wird im Rahmen der Vorlage zur Änderung des Bankengesetzes zur Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der PUK erfolgen. Die mit der vorliegenden Vorlage umgesetzten Massnahmen werden bei dieser Analyse und Beurteilung mit einbezogen.

Das im Bericht zur Bankenstabilität vorgeschlagene Massnahmenpaket und die Massnahmen aus dem Bericht der PUK beinhalten Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. Aus Sicht des Bundesrates gilt es, die Umsetzung des Massnahmenpakets rasch anzugehen. Dafür sieht der Bundesrat ein gestaffeltes Vorgehen in drei Paketen vor. Ein erstes Paket enthält Anpassungen auf Verordnungsstufe, die durch den Bundesrat verabschiedet werden können. In einem zweiten Paket wird eine Botschaft zur Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen von SIBs ausgearbeitet. Das dritte Paket umfasst die übrigen Anpassungen auf Gesetzesstufe.

Mit der vorliegenden Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV), der Liquiditätsverordnung (LiqV), der Bankenverordnung (BankV) und der FINMA-Gebühren- und Abgabenverordnung (FINMA-GebV) sollen die Massnahmen auf Stufe Verordnung umgesetzt werden (Paket 1). Dies sind drei Massnahmen in den Stossrichtungen Prävention und Stärkung des Liquiditätsdispositivs. Diese drei Massnahmen betreffen Schwachstellen, die sich in der Krise der Credit Suisse gezeigt haben, aber auch bei nicht systemrelevanten Banken bestehen können. Daher sollen diese Massnahmen – wie im Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität dargelegt – für alle Banken umgesetzt werden.

In der Stossrichtung der Prävention im Handlungsfeld der Eigenmittelanforderungen hat der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität einen Massnahmenmix vorgeschlagen, der die Schwachstellen gezielt adressiert und nach Möglichkeit in den internationalen Rahmen eingebettet ist. Diese Massnahmen führen im Ergebnis zu einer Erhöhung der Eigenmittel der SIBs und insbesondere der einzig verbleibenden G-SIB. Hingegen verzichtete der Bundesrat auf weitere geprüfte Eigenmittelmassnahmen, wie eine Erhöhung der Leverage-Ratio-Anforderungen oder höhere progressive Zuschläge, die er als weniger geeignet beurteilte.

Mit der vorliegenden Vorlage sollen im Handlungsfeld der Eigenmittelanforderungen bereits zwei Massnahmen umgesetzt werden. Der Bundesrat macht damit gleichzeitig konkrete