Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission
Stammhauses finanziert werden können. Ebenso führt die unvollständige Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen dazu, dass Auslandwachstum in Tochtergesellschaften gegenüber dem Auslandwachstum in Zweigniederlassungen des Stammhauses begünstigt ist. Die Schweizer G-SIB ist diesbezüglich ein Sonderfall und nur bedingt mit ausländischen G-SIBs vergleichbar. Die Anforderungen an die Eigenmittelunterlegung der ausländischen Beteiligungen von SIBs6 sind damit ein zentrales Element für die Schweiz als Standort für Banken mit substanziellen Geschäftstätigkeiten im Ausland und für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz insgesamt.
Der Bericht der PUK unterstreicht die Bedeutung dieser Problematik.7 Die PUK stellte bei der Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen verschiedene Problemstellen fest und betont, «dass die blosse Erfüllung der internationalen Standards nicht genügt, um die Risiken allfälliger Krisen der verbleibenden G-SIB für die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angemessen zu kontrollieren».8 Der bereits im Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität geschilderte Handlungsbedarf wird dadurch bekräftigt. Vor dem Hintergrund der Feststellungen der PUK und der Bedeutung für die Volkswirtschaft der Schweiz ist es angezeigt, diese Fragestellung auf Gesetzesstufe zu regeln und dem Parlament vorzulegen. Aufgrund dieser Überlegungen legt der Bundesrat seinen Vorschlag zur Umsetzung dieser Massnahme im Rahmen der Eckwerte fest und setzt die Massnahme anschliessend in der geplanten Gesetzesvorlage um.
Abbildung 1: Grösse einzelner Banken im Verhältnis zum BIP, nach Jurisdiktion9
Quelle: SNB (DF-SIBs steht für Domestically Focused Systemically Important Banks).
In der Stossrichtung der Stärkung des Liquiditätsdispositivs hat der Bundesrat in seinem
Bericht zur Bankenstabilität Massnahmen zur Stärkung der Liquiditätssicherung durch SIBs, den deutlichen Ausbau des Potenzials zur Liquiditätsversorgung über den Lender of Last Resort sowie subsidiär und als Ultima Ratio die Möglichkeit der Gewährung staatlicher Garantien mittels Liquiditätssicherung für SIBs (Public Liquidity Backstop, PLB) vorgeschlagen.
Mit der vorliegenden Vorlage soll zur Stärkung des Liquiditätsdispositivs folgende Massnahme umgesetzt werden, welche auch teilweise der Umsetzung der Empfehlung Nr. 9 des Berichts
6 Von den SIBs verfügt nur die UBS über wesentliche ausländische Beteiligungen.
7 PUK, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 17. Dezember 2024, S. 421, abrufbar unter: Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission.
8 PUK, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 17. Dezember 2024, S. 400, abrufbar unter: Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission.
9 BIP-Zahlen per 2023, ausser für Japan (per 2022). Exposures der Banken per viertes Quartal 2023. Quelle: SNB, Bericht zur Finanzstabilität 2024, 20. Juni 2024, S. 22, abrufbar unter: Bericht zur Finanzstabilität 2024.