Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/45: Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 50 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Eigenmittelverordnung – Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission

Vorschläge zur Umsetzung von Empfehlung Nr. 4 des Berichts der PUK4, die eine Prüfung der Qualität und Quantität der Eigenmittel der SIBs zur Sicherung deren Solidität fordert:

• Massnahme 18: Regulatorische Vorgaben bezüglich der vorsichtigen Bewertung und der Werthaltigkeit von bestimmten Bilanzpositionen (vgl. 2.1). Diese Massnahme soll Unklarheiten bei der bestehenden Regulierung zur vorsichtigen Bewertung beseitigen. Zudem sollen bestehende Uneinheitlichkeiten bei der regulatorischen Behandlung von Software und latenten Steueransprüchen behoben werden. Insgesamt wird dadurch die Werthaltigkeit der regulatorischen Eigenmittel gestärkt.

• Massnahme 19: Risikotragende Funktion der AT1-Kapitalinstrumente im Going Concern (vgl. 2.2). Die Umsetzung dieser Massnahme soll zu einer Anpassung der Markterwartungen führen. Dadurch können diese Kapitalinstrumente, die nicht nur von systemrelevanten Banken ausgegeben werden, ihre risikotragende Funktion im laufenden Betrieb besser erfüllen. Negative Signale an den Markt können verringert und damit die Banken gestärkt werden.

Zwei weitere Massnahmen im Handlungsfeld der Eigenmittelanforderungen, die der Bundesrat im Bericht zur Bankenstabilität für die Umsetzung auf Stufe Verordnung vorgeschlagen hat, sind nicht Teil dieser Vorlage:

• Die Massnahme 14 (Zukunftsgerichtete Elemente bei institutsspezifischen Säule-2-Eigenmittelzuschlägen einführen) hat einen engen sachlichen Zusammenhang mit der Massnahme 22 (Frühinterventionen der Aufsicht stärken durch rechtliche Verankerung von Massnahmen, Anwendbarkeit und Zeitpunkt) und soll daher parallel zur geplanten Änderung des Bankengesetzes auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.

• Die für die Stärkung des TBTF-Dispositivs zentrale Massnahme 15 (Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen von SIBs) soll vor dem Hintergrund einerseits der Bedeutung für die Finanzstabilität und die Volkswirtschaft und andererseits der Feststellungen der PUK auf Stufe Gesetz umgesetzt werden.

Die Bedeutung der global systemrelevanten Bank (G-SIB) der Schweiz – der UBS – zeigt sich bereits im einfachen internationalen Vergleich des Leverage Ratio Exposure zum Bruttoinlandprodukt (BIP) der jeweiligen Jurisdiktion (vgl. Abbildung 1). Für die UBS als G-SIB mit Hauptsitz in der Schweiz kommt neben ihrer besonders bedeutenden Grösse im Vergleich zum BIP hinzu, dass Beteiligungen im Ausland, aufgrund des kleinen Heimmarktes, für das Stammhaus bedeutend sind (bei der UBS im dritten Quartal 2024 knapp doppelt so gross wie das Schweizer Geschäft). Da sich überdurchschnittlich viele Aktiven im Ausland befinden5, können sich wesentliche Risiken in ausländischen Rechtseinheiten materialisieren. Bei einer unvollständigen Eigenmittelunterlegung führen Verluste in der Bewertung der ausländischen Beteiligungen zu einer (potenziell erheblichen) Verschlechterung der Kapitalisierung des Schweizer Stammhauses. Dies führt zu mehreren erheblichen Risiken. Insbesondere hat diese Problematik den Handlungsspielraum der Credit Suisse in der Stabilisierung eingeschränkt, weil man aufgrund der Folgen auf die Eigenmittel ausländische Beteiligungen nicht abstossen konnte. Es gilt daher zu vermeiden, dass sich dies in einer allfälligen Krise der UBS wiederholen kann. Zudem besteht ein Risikotransfer zuungunsten der Schweizer Steuerzahler, weil die Eigenmittel einer ausländischen Tochter der Schweizer G-SIB teilweise mit Fremdkapital des Schweizer

4 PUK, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission, 17. Dezember 2024, S. 421, abrufbar unter: Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise, Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission.

5 SNB, Bericht zur Finanzstabilität 2024, 20. Juni 2024, S. 23: «Ende 2022 hielt die UBS rund 60 Prozent ihrer gesamten Forderungen gegenüber Gegenparteien im Ausland.», abrufbar unter: Bericht zur Finanzstabilität 2024.