Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 44Fedlex · Ergebnisbericht
dem FZA vereinbar, EU-Bürgerinnen und -Bürger allein gestützt auf den Tatbestand nach Absatz 2 wegzuweisen.
Erlöschen, Verweigerung und Widerruf des Rechts auf Daueraufenthalt (Art. 61e): Der Kanton TI unterstützt diese Massnahme unter gewissen Bedingungen. Die SVP erachtet es als stossend, dass das Recht auf Daueraufenthalt erst nach zwei Jahren Landesabwesenheit erlischt; eine Frist von sechs Monaten wäre ihrer Ansicht nach zielführender, um Missbrauch zu verhindern.
Pflicht, die Verweigerung der Vereinbarung einer Strategie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Strategie zu melden (Art. 97 Abs. 3 Bst. dbis): Nach Ansicht der KdK kann eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den RAV und den Migrationsämtern positive Auswirkungen auf den Schutz des Schweizer Sozialsystems erzielen und eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung fördern. Der Kanton TI weist darauf hin, dass diese Pflicht bei den Migrationsbehörden Mehraufwand verursachen werde. Die SVP betont, dass die Pflicht zur Meldung an die für Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden nicht erst mit dem rechtskräftigen Verfügungsdatum zu erfolgen habe, sondern unmittelbar mit Abschluss der Prüfung. Weiter hält sie fest, dass keine Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden dürfen, wenn für den Aufenthalt hinreichende Finanzen sichergestellt werden müssen (Rentner, Privatiers). Laut dem SSV ist der verbesserte Datenaustausch ein wirksames Mittel, um sicherzustellen, dass die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet bleibt, allerdings könne er einen beträchtlichen administrativen Aufwand auslösen. Travail.Suisse und gewisse interessierte Kreise (u. a. Syna, transfair) unterstützen die Weitergabe von Informationen durch die RAV an die Migrationsbehörden und schlagen vor, dass die RAV auch Daten von Schweizer Arbeitgebern an die zuständigen Migrationsbehörden weitergeben, die wiederholt Arbeitnehmende aus dem Ausland mit sehr kurzen Verträgen anstellen.
Sanktion bei Nichteinhaltung der Höchstdauer bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (Art. 122d): Laut der SVP findet Absatz 3 keine Entsprechung im (geänderten) FZA, weshalb die Schweiz nicht einseitig restriktivere Voraussetzungen oder Sanktionen schaffen könne. Bauenschweiz fordert geeignete Begleitmassnahmen (z. B. Faktenblätter, Weisungen), welche die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Bestimmung unterstützen.
2.3.1.2.2 Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz
37 Vernehmlassungsteilnehmende haben betreffend Artikel 61a HFKG Anpassungsvorschläge eingereicht: Eine vollständige und/oder unbefristete Unterstützung seitens des Bundes für die Ausfälle bei kantonalen Universitäten und Fachhochschulen fordern die KdK und ZH, OW, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, TI, VD, VS, NE, BL, UR, JU sowie Grüne, Travail.Suisse, FHNW, transfair, Syna, HES-SO Rektorat, HES-SO Regierungsausschuss, Università della Svizzera italiana. 13 Vernehmlassungsteilnehmende fordern eine bedeutend höhere Unterstützung seitens des Bundes (VSS, FEN, VSETH, HES-SO Studierende, SUB, OneHSLU, FAE, skuba, VSPHS, Students.fhnw, VERSO, VSUZH, SUPSI). Änderungen am Verteilungsmodell fordern 2 Kantone (SG, TI) und 2