Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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2.3.1.1.4 Änderungen Anhang II Freizügigkeitsabkommen einschliesslich in-
ländischer Umsetzung
27 Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich explizit zu den Änderungen im Anhang II FZA (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einschliesslich Änderungen des Zivilgesetzbuches, des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und des Freizügigkeitsgesetzes).
19 Teilnehmende (u. a. KdK, ZH, NW, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, VD, SSV, ASIP, Stiftung Auffangeinrichtung BVG) befürworten die Aktualisierung dieses Anhangs. Begrüsst werden insbesondere die Unterstellung des überobligatorischen Teils der beruflichen Vorsorge unter die Koordinierungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die damit einhergehende Vereinfachung in der Anwendung sowie die Weiterführung des Nichtexports von Leistungen wie Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen, die zudem durch eine Ausnahme von der dynamischen Rechtsübernahme verfestigt wurde. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG weist darauf hin, dass eine dauerhafte institutionelle Absicherung aller bei ihr bestehenden Freizügigkeitskonten anzustreben wäre.
4 Teilnehmende lehnen diese Änderungen ab, unter anderem die SVP, die als einzige Partei Stellung genommen hat und die Koordinierungsregelungen des Anhangs II FZA im Allgemeinen ablehnt.
4 Vernehmlassungsteilnehmende positionieren sich nicht klar oder enthalten sich (u. a. UR, SGB). Der SGB sowie der SEV und die Unia gehen zwar davon aus, dass die Regelung betreffend berufliche Vorsorge tendenziell zu einem höheren Schutz der Rentenleistungen und zu einer vereinfachten Durchführung führe. Sie fordern jedoch dazu auf, im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung dafür zu sorgen, dass die Auffangeinrichtung für ihre gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Freizügigkeitsguthaben institutionell abgesichert werde. Parallel dazu sei die geplante FZG-Revision voranzutreiben, welche Pensionskassen dazu verpflichtet, frühere Altersguthaben ihrer Versicherten einzufordern, sodass weniger Freizügigkeitsguthaben entstünden.
2.3.1.1.5 Anerkennung von Berufsqualifikationen und Binnenmarkt-Informati-
onssystem
Von den 72 Vernehmlassungsteilnehmenden, die zur Aktualisierung der Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Stellung genommen haben, begrüsst die grosse Mehrheit die Vorlage (u. a. KdK, SSV, 6 Gewerkschaften, SRK, H+, FMH, SGAIM, pharmasuisse, 12 Studierendenverbände). Die KdK weist auf den nicht unerheblichen Zusatzaufwand für die Kantone hin, den Letztere angesichts des durch die Vorlage entstehenden Nutzens in Kauf nehmen können; im Gegenzug fordern sie jedoch einen angemessenen finanziellen Ausgleich durch den Bund.
Der SSBS äussert sich kritisch zur Teilnahme an der gemeinsamen Ausbildungsprüfung für Skilehrerinnen und Skilehrer. Einzig die SVP und der Verein Bilaterale III Nein lehnen die Vorlage explizit ab.