Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten
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2.5.1.2 Öffnung Internationaler Schienenpersonenverkehr und Absicherun-
gen
49 Vernehmlassungsteilnehmende befürworten die Anpassungen im Landverkehr in Bezug auf die kontrollierte Marktöffnung des internationalen Schienenpersenverkehrs, respektive die Absicherungsmassnahmen (u.a. ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, GR, VD, VS, KdK, Grüne, GLP, SP, SSV, SAB, economiesuisse, SAV, SBVg). 9 (u.a. SZ, SVP, SGV) lehnen sie ab.
Die KdK und 11 Kantone (ZH, GL, ZG, FR, SO, AR, AI, SG, GR, VD, VS) begrüssen die Anpassungen in diesem Bereich, insbesondere aufgrund der verschiedenen Instrumente und Vorgaben, mit welchen die Verhandlungsergebnisse abgesichert werden, um den qualitativ hochwertigen öffentlichen Verkehr in der Schweiz als Service Public zu schützen. Der Kanton NE fordert eine Absicherung der Entlastungszüge zu Hauptverkehrszeiten. Der Kanton SZ äussert sich negativ, er befürchtet, dass die Priorisierung in den Restkapazitäten die Fahrplanstabilität gefährdet. Der Kanton BS fordert Klärung, ob das Karlsruher Übereinkommen bei grenzüberschreitenden Direktvergaben noch anwendbar sein wird. Der Kanton TI fordert, dass das Kriterium «Hauptzweck» bei bestelltem Verkehr nicht herangezogen wird.
Die Mehrheit der Parteien (Grüne, GLP, SP) begrüsst die Anpassungen in diesem Bereich. Gemäss GLP führen diese zu einer Stärkung des Qualitäts- und Innovationswettbewerbs. Dies sei eine echte Chance, das Angebot im internationalen Zugverkehr breiter und attraktiver zu gestalten und somit bessere Alternativen zum Flugverkehr zu schaffen. Die SP erachtet die Absicherungmassnahmen als grundsätzlich geeignet, negative Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr zu vermeiden. Die SVP lehnt die Anpassungen ab, es bestehe ein erhebliches Risiko für die SBB und andere Bahnbetreiber. Die Absicherungen könnten sich in der Praxis als unzureichend erweisen, um eine effektive Verdrängung etablierter nationaler Anbieter zu verhindern. Sie fordert einen Bericht zur Zerstörung des Taktfahrplans, zur gerichtlichen Anfechtung der Trassenvergabe sowie zur Gefährdung der Netznutzungspläne.
Der SSV begrüsst die Anpassungen in diesem Bereich, denn diese dürften dazu führen, dass insbesondere die grenzüberschreitenden Angebote auf der Schiene erweitert werden.
Die Gewerkschaften und Personalverbände begrüssen die Absicherungsmassnahmen, auch wenn sie die Marktöffnung als solche kritisch betrachten (u.a. SGB, SEV, Travail.Suisse, transfair). Der SEV stellt fest, dass eine nachhaltige und wirksame Absicherung vor negativen Konsequenzen erreicht werden konnte. Das wirtschaftliche Gleichgewicht sei jedoch nicht genügend definiert, die Kabotage müsse wirksam eingeschränkt werden. Zur Definition des Hauptzwecks seien mehrere Kriterien erforderlich, nicht nur die Einnahmen (SGB, SEV). Wirtschaftsverbände sowie Konsumenten- und Naturschutzverbände stehen der Marktöffnung mit Absicherungsmassnahmen positiv gegenüber (u.a. economiesuisse, SAV, FER, FRC, SKS, WWF, VCS, Greenpeace, Pro Alps). Gemäss economiesuisse wird die Marktöffnung zu einer Erhöhung des Angebots umweltfreundlicher, internationaler Bahnreisen führen. Bei der Beurtei-