Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 129 Seiten

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Rahmen des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) ausgehandelt wurden. 9 Teilnehmende (u. a. SBV) positionieren sich nicht eindeutig. 3 Teilnehmende (u. a. SVP) äussern sich negativ.

Die KdK und die Kantone ZH, GL, FR, SO, BS, BL, AR, SG, TI, VD, VS sowie NE sprechen sich befürwortend aus. Sie betonen, wie wichtig das MRA für das Schweizer Wirtschaftsgefüge sei, zumal es insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gewährleiste und Investitionen fördere. Die Kantone FR und VD begrüssen die ausgehandelten Mechanismen für die Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung, die für den Konsumentenschutz ein unverändert hohes Niveau garantieren sowie eine einheitliche Umsetzung der Gesetzgebung in der Schweiz und in der EU ermöglichen sollen.

Die Mitte, die Grünen, die GLP und die SP befürworten das Institutionelle Protokoll und das Änderungsprotokoll zum MRA. Sie unterstreichen die wirtschaftliche Bedeutung des MRA. Die SP erwähnt insbesondere die Wichtigkeit des MRA für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Mitte begrüsst die Äquivalenzmethode. Die SVP lehnt das Institutionelle Protokoll und das Änderungsprotokoll zum MRA ab. Laut der SVP wird die wirtschaftliche Bedeutung dieses Abkommens im Verhältnis zu den institutionellen Kosten übertrieben, auch wenn sie der Meinung ist, beim MRA handle es sich um das einzige wirkliche Abkommen über den Zugang zum EU-Markt der Bilateralen I. Sie weist darauf hin, dass die Pflicht zur dynamischen Rechtsübernahme die Aktualisierung des MRA nicht direkt gewährleiste und dass es zu Ausgleichsmassnahmen gegen die Schweiz kommen könne, wenn diese EU-Recht nicht übernehme. Die SVP betont ausserdem, dass die Ausgleichsmassnahmen, die im Rahmen der Streitbeilegung unter Umständen für ein anderes Abkommen ergriffen werden, auch das MRA treffen könnten. Schliesslich hebt sie hervor, dass – auch wenn die Äquivalenzmethode besser sei als die Integrationsmethode – die Schweiz de facto EU-Recht anwende. Sie bedauert, dass die schweizerischen Rechtsbestimmungen künftig nicht mehr im Abkommen aufgeführt seien.

Economiesuisse begrüsst die Verankerung der institutionellen Elemente im MRA, die in Zukunft eine regelmässige Aktualisierung des Abkommens sicherstellen und die willkürliche Verweigerung der Aktualisierung seitens der EU ausschliessen sollen, wie dies im Bereich der Medizinprodukte der Fall gewesen sei. Zudem weist economiesuisse auf die Vorteile und die wirtschaftliche Bedeutung des MRA hin, das den Schweizer Herstellern erlaube, gegenüber ihren Mitbewerbenden aus der EU konkurrenzfähig zu bleiben.

31 Teilnehmende aus weiteren interessierten Kreisen, u. a. Interpharma, scienceindustries, Swiss Medtech, H+, Swissmem, Swiss Textiles, Bauenschweiz, der SGV, die ZHK, die IHK St. Gallen-Appenzell, die HIKF, die CVCI, der HIV, die IHK Thurgau, Novartis und Roche, befürworten das Institutionelle Protokoll und das Änderungsprotokoll zum MRA und unterstreichen die Bedeutung des MRA für das Schweizer Wirtschaftsgefüge, zumal es insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gewährleiste und Investitionen fördere. Der GEM, das kf, die FER und die Migros-Gruppe betonen, wie wichtig das MRA für die Konsumentinnen und Konsumenten sei, da es die