Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Die Richtlinie (EU) 2018/958276 regelt die Modalitäten der Verhältnismässigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen für sämtliche Behörden, die eine Tätigkeit reglementieren, sei es auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene. Diese Richtlinie ist unmittelbar anwendbar und muss bei jeder neuen Reglementierung oder Anpassung existierender Reglementierungen angewendet werden.
Die delegierte Verordnung (EU) 2019/907277 legt eine gemeinsame Ausbildungsprüfung für Skilehrerinnen und Skilehrer gemäss Artikel 49b der Richtlinie 2005/36/EG fest. Die Übernahme dieser Verordnung verpflichtet nicht zur Teilnahme an dieser Prüfung; die Schweiz ist frei, an der Prüfung teilzunehmen oder nicht. Hat sie ein Interesse daran, wird ein Entscheid des GA nötig sein.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/423278 unterstützt ein Pilotprojekt zur Umsetzung der Bestimmungen über die Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf reglementierte Berufe gemäss den Richtlinien 2005/36/EG und 2018/958 mithilfe von IMI und zur Integration der Datenbank reglementierter Berufe in dieses System.
Die delegierte Richtlinie (EU) 2024/782279 ändert die Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Pflegefachpersonen für allgemeine Pflege, der Zahnmedizin und der Apothekerin und des Apothekers.
In mehreren EU-Rechtsakten wird zudem die Liste der automatisch anerkannten Bezeichnungen für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte, Pflegefachpersonen, Hebammen und Architektinnen und Architekten aktualisiert. Die Schweiz bringt auch ihre Anpassungen ein, namentlich bei einer Aufdatierung von Weiterbildungen von Ärztinnen und Ärzten, die künftig in der EU automatisch anerkannt werden.
276 Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismässigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, in der Fassung gemäss Anhang III, 2. Abschnitt des Änderungsprotokolls zum FZA.
277 Delegierte Verordnung (EU) 2019/907 der Kommission vom 14. März 2019 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung für Skilehrer gemäss Artikel 49b der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR.) C/2019/1935, in der Fassung gemäss Anhang III, 2. Abschnitt des Änderungsprotokolls zum FZA.
278 Durchführungsbeschluss (EU) 2023/423 der Kommission vom 24. Februar 2023 über ein Pilotprojekt zur Umsetzung der Bestimmungen über die Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf reglementierte Berufe gemäss den Richtlinien 2005/36/EG und (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Integration der Datenbank reglementierter Berufe in dieses System, C/2023/1202, in der Fassung gemäss Anhang III, 2. Abschnitt des Änderungsprotokolls zum FZA.
279 Delegierte Richtlinie (EU) 2024/782 der Kommission vom 4. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Ausbildung der Berufe der Krankenpflegerin und des Krankenpflegers für allgemeine Pflege, des Zahnarztes und des Apothekers, in der Fassung gemäss Anhang III, 2. Abschnitt des Änderungsprotokolls zum FZA.