Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Stellenmeldepflicht im Artikel 21a AIG. Dabei müssen offene Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder darüber bei den RAV gemeldet werden und unterliegen einer Sperrfrist, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden dürfen.

Gemeinsame Erklärung über die gemeinsamen Ziele betreffend die

Dienstleistungsfreiheit von bis zu 90 tatsächlichen Arbeitstagen und die

Gewährleistung der Rechte von entsandten Arbeitnehmenden

Diese Erklärung hat zum Ziel festzuhalten, dass sowohl die Schweiz und die EU ihren Staatsangehörigen sowie ihren Wirtschaftsakteuren faire Bedingungen für den freien Dienstleistungsverkehr während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr (einschliesslich der Entsendung von Arbeitnehmenden) einräumen und dabei die Rechte der Arbeitnehmenden in vollem Umfang gewährleisten. Ebenfalls wird darin bekräftigt, dass nichtdiskriminierende und verhältnismässige Kontrollen notwendig sind, um den freien Dienstleistungsverkehr, sowie die korrekte und wirksame Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten, indem Missbrauch und Umgehung verhindert werden.

Gemeinsame Erklärung betreffend wirksame Kontrollsysteme einschliesslich des dualen Vollzugssystems der Schweiz

Mit dieser gemeinsamen Erklärung bekennen sich die Vertragsparteien zum dualen Vollzugssystem, indem darauf verwiesen wird, dass die nach nationalem Recht zuständigen Vollzugsorgane – in der Schweiz können dies die Sozialpartner sein – in ihrem Hoheitsgebiet wirksame Kontrollen durchführen sollen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Regelungen zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass die Kontroll- und Sanktionsbefugnisse dieser Einrichtungen gewahrt und respektiert werden. Zudem bekräftigen die Parteien, dass die Kontrollen und Kontrollsysteme wirksam und nichtdiskriminierend sein sollten.

Gemeinsame Erklärung zum Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» und zu einem angemessenen und ausreichenden Schutzniveau für entsandte Arbeitnehmende

In dieser gemeinsamen Erklärung wird das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» abgesichert. Dies bedeutet, dass am gleichen Ort und für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn gezahlt werden soll. Es wird festgehalten, dass die Schweiz dieses Prinzip bereits seit dem Inkrafttreten des FZA anwendet, in den letzten Jahren verstärkt hat und die EU und die Schweiz beide ein angemessenes und ausreichendes Schutzniveau garantieren können.

Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung der Schweiz an den Tätigkeiten der Europäischen Arbeitsbehörde

Mit der Gemeinsamen Erklärung über die Beteiligung der Schweiz an den Tätigkeiten der europäischen Arbeitsbehörde wird bekräftigt, dass die Schweiz weiterhin als Beobachterin an den Sitzungen und Beratungen des Verwaltungsrats der Europäischen