Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Die Stabilisierung mit der Aufdatierung des FZA sichert die Personenfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Vertragsparteien und garantiert den Zugang zu Arbeitskräften aus der EU für hiesige Unternehmen, was die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts sichert. Ohne Aufdatierung des FZA bestünde die Gefahr, dass die bilateralen Abkommen mit der EU zunehmend erodieren, was negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft zur Folge hätte (s. Ziff. 3.3).

Verwaltungsexterne RFA-Studie von Ecoplan

Um die Auswirkungen der Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG genauer abschätzen zu können, hat das SEM eine externe Studie zur Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)352 an das Büro Ecoplan in Bern in Auftrag gegeben353. Die Analyse der Prüfpunkte zur RFA zeigte auf, dass die Auswirkungen der Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG hauptsächlich den Bund, die Kantone und Gemeinden betreffen werden. Im Mittelpunkt der Studie standen dabei die Auswirkungen auf den Sozialstaat (Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung, Ergänzungsleistungen), auf die Vollzugsbehörden in den Kantonen und Gemeinden sowie auf das Hochschulwesen (Gleichstellung der Studierenden aus der EU mit solchen aus der Schweiz betreffend Studiengebühren). Der Studienauftrag beinhaltet einzig die Schätzung der potentiellen zusätzlichen Kosten durch die Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG und weist deshalb den Unterschied zwischen dem FZA von 1999 und dem Änderungsprotokoll zum FZA aus. Der Schwerpunkt wurde auf die Prüfpunkte I (Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns) und II (Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen) gelegt. Nicht ausführlich behandelt wird hingegen der Prüfpunkt V (Zweckmässigkeit im Vollzug). Die Studie verwendet sowohl quantitative als auch qualitative Daten. Insbesondere für die qualitativen Teile der Studie wurden Gespräche mit dem SEM, dem SECO, dem BSV, der SODK, der SKOS, der VKM und dem VSAA geführt.

Die konkreten Resultate der Studie werden nachfolgend in den entsprechenden Kapiteln dargestellt.

Nicht Teil der RFA-Studie zur Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG sind die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen auf die Schweiz beim Wegfall der bilateralen Abkommen (u.a. der Personenfreizügigkeit). Diese werden in einer separaten Studie geschätzt und unter Ziffer 3.3 vorgestellt.

Für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II FZA) und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen (Anhang III FZA) sowie auch für den Lohnschutz wurden keine verwaltungsexternen RFA-Studien in Auftrag gegeben.

352 Siehe Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenschätzung bei Rechtssetzungsvorhaben des Bundes (RFA-Richtlinien, BBl 2024 664).

353 www.sem.admin.ch> Publikation & Service > Service > Forschung und Evaluation > Studie von Ecoplan vom 09.05.2025: «RFA zur Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie UBRL. Auswirkungen auf die staatlichen Institutionen».