Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.3.10.3.4 EMRK und UNO-Pakt II
Die Verpflichtungen der Schweiz aus der Konvention vom 4. November 1950378 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) sowie auch aus dem Internationalen Pakt vom 16. Dezember 1966379 über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) bleiben durch das neue Abkommen mit der EU unberührt.
2.3.10.3.5 Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
Die Schweiz hat 1999 das Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen von 1949380 ratifiziert. 2003 hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bei einem der IAO-Kontrollorgane, dem Ausschuss für Vereinigungsfreiheit, gegen die Schweiz eine Klage wegen Verletzung der Gewerkschaftsrechte eingereicht. Gestützt auf das IAO-Übereinkommen Nr. 98 beanstandet der SGB den unzureichenden Schutz der Delegierten sowie der Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften in der Schweiz.
Schon 2004 anerkannte die IAO die Vorwürfe des SGB als begründet und forderte die Schweiz auf, ihr privates Arbeitsrecht anzupassen. 2006 wurde dieser Fall an der Internationalen Arbeitskonferenz im Rahmen des Normenausschusses behandelt.
Im Jahr 2010 schickte der Bundesrat einen Vorentwurf zur Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung, der die Erhöhung der Sanktion von sechs auf zwölf Monatslöhne vorsah. Dieser Vorentwurf wurde äusserst kontrovers beurteilt und führte zu diametral entgegengesetzten Stellungnahmen.
Nachdem im Jahr 2015 mehrere Studien in Auftrag gegeben sowie 2017 verschiedene Seminare organisiert worden waren und ein Versuch, eine Einigung zwischen den Sozialpartnern zu erzielen, erfolglos verlaufen war, wurde 2020 eine unabhängige externe Mediation eingeleitet. Ende 2023 wurde diese Mediation ausgesetzt, obwohl ein konkretes Ergebnis auf dem Tisch lag.
Gemäss den letzten Äusserungen der IAO zu dieser Angelegenheit hofft der Ausschuss, dass die laufende Mediation zu einer Einigung führen werde, und fordert die Regierung auf, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gesetzgebung und die Rechtspraxis zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen vollumfänglich mit dem Übereinkommen Nr. 98 im Einklang stehen. Sofern kein Konsens gefunden werden kann, sei es an der Regierung, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, damit die von ihr ratifizierten internationalen Übereinkommen eingehalten werden.
378SR 0.101
379SR 0.103.2