Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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[SGK], Staatspolitische Kommission [SPK], Umwelt, Raumplanung und Energie [UREK], Wirtschaft und Abgaben [WAK], Wissenschaft, Bildung und Kultur [WBK] und Finanzen [FK]). Die APK sowie zwei weitere Sachbereichskommissionen (WAK, KVF) unterstützten den Mandatsentwurf in ihrer Stellungnahme an den Bundesrat. Die Kommissionen verlangten eine Reihe von Präzisierungen des Mandats, die der Bundesrat bei der Verabschiedung des endgültigen Verhandlungsmandats am 8. März 2024 weitgehend übernahm.

Danach wurde das Parlament über eine ausführliche und kontinuierliche Information der APK im Rahmen der «Europapolitischen Aktualitäten» in die Verhandlungsführung einbezogen. Während der Verhandlungen haben verschiedene Mitglieder des Bundesrates an nicht weniger als 13 Sitzungen der APK über die Verhandlungen informiert. Auch die EFTA/EU-Delegation des Parlaments wurde einbezogen, namentlich bei einem Austausch über die parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU (s. Ziff. 2.15). Bei diesem Verhandlungsthema, welches das Parlament direkt betrifft, wurden die APK Ende 2024 zum Entwurf des Protokolls mit der EU konsultiert. Die Kommissionen beider Räte unterstützten den Ansatz des Bundesrates. Ausserdem wurden auf Anfrage auch andere Sachbereichskommissionen über den Stand der Arbeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich informiert. Beispielsweise wurden die WBK mehrmals über die Gespräche zum Programm Horizon Europe informiert. Schliesslich fand über das institutionalisierte Vorgehen zur Beteiligung des Parlaments im Bereich der Aussenpolitik gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes32 hinaus ein informeller Austausch auf verschiedenen Ebenen statt, um das Paket und seine innerstaatliche Umsetzung zu erörtern: z. B. mit den Präsidenten der APK und der Ständigen Subkommission für Europafragen der APK-N, aber auch mit den Fraktionen oder deren Vorsitzenden.

Auch der Einbezug der Kantone wurde durch den ständigen Austausch auf der politischen und technischen Ebene in jeder Phase des Prozesses zum Paket Schweiz–EU sichergestellt. Bundesrat und -verwaltung informierten die Kantone bereits während der exploratorischen Gespräche intensiv über deren Verlauf. Auch auf technischer Ebene waren die Kantone an thematischen Arbeitsgruppen beteiligt. Die Kantone wurden dann in Anwendung von Artikel 55 BV sowie des diese Verfassungsbestimmung konkretisierenden Mitwirkungsgesetzes33 im Dezember 2023 zum Entwurf des Verhandlungsmandats des Bundesrates konsultiert. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) nahm am 2. Februar 2024 dazu Stellung. Sie befürwortete die Verhandlungslinien des Bundesrates und unterstützte die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU. Die Stellungnahme wurde von einer Mehrheit von 24 der 26 Kantone befürwortet.

Auf politischer Ebene wurde sichergestellt, dass kantonale politische Vertreterinnen und Vertreter vor, während und nach den Verhandlungen laufend informiert wurden und die Möglichkeit hatten, sich zu äussern: (i) Einerseits waren die Kantone in zwei

32 RS 171.10

33 Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK; SR 138.1); Vereinbarung vom 7. Oktober 1994 zwischen Bundesrat und KdK.