Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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– Der Umfang der Zusammenarbeit im Rahmen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sollte ausgebaut werden.

– Seit dem 1. Januar 2025 wird die Übergangsregelung im Bereich Forschung und Innovation vollständig angewandt. Dies ermöglicht den Schweizer Einrichtungen den Zugang zu fast allen Ausschreibungen der Programme Horizon Europe, Euratom und Digital Europe.

– Die Schweiz und die EU arbeiten zusammen, um die Sicherheit und das reibungslose Funktionieren der Stromnetze aufrechtzuerhalten und die Bevölkerung im Falle schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren zu schützen, insbesondere durch die technische Beteiligung an den EU-Instrumenten zur Gesundheitssicherheit. Sie verlängern ausserdem die Übergangsmassnahmen, damit die Schweiz über das Jahr 2025 hinaus an der Eisenbahnagentur der Europäischen Union teilnehmen kann.

– Der Dialog über die Finanzmarktregulierung, der am 4. Juli 2024 wieder aufgenommen wurde, wird fortgesetzt.

– Die Schweiz und die EU arbeiten eng und nach Treu und Glauben zusammen, um das gute Funktionieren der bestehenden Binnenmarktabkommen sicherzustellen. Insbesondere führen sie Gespräche über die Umsetzung des MRA.

– Aufgrund der Sensibilität, die der Ratifikationsprozess des Pakets für die Schweiz und die EU aufweist, sollten beide Parteien auf seinen Abschluss hinwirken und gleichzeitig ihre bilateralen Beziehungen festigen.

Diese Gemeinsame Erklärung ist rechtlich unverbindlich. Der Abschluss der Erklärung liegt gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV34 in der Kompetenz des Bundesrates.

Betreffend die inländische Genehmigung kann der Bundesrat Abkommen in einem Bundesbeschluss gebündelt und gemeinsam vorlegen (horizontale Bündelung). Sie müssen einen sachlichen Zusammenhang zueinander aufweisen (Einheit der Materie). Das Recht der Stimmberechtigten auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) muss in einem verhältnismässigen Ausgleich zu den öffentlichen Interessen an einer Bündelung der Abkommen stehen. Den Behörden kommt dabei ein substantieller Ermessensspielraum zu.

Der Bundesrat schlägt vor, das Paket Schweiz–EU in einen Stabilisierungs- und einen Weiterentwicklungsteil zu unterteilen. Die Elemente des Stabilisierungsteils sollen in einem Bundesbeschluss vorgelegt werden. Sie sind sachlich dadurch verbunden, dass sie der Stabilisierung des bilateralen Wegs dienen. Bei den drei Abkommen des Weiterentwicklungsteils handelt es sich um eine Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Sie werden vom Bundesrat je in einem separaten Bundesbeschluss vorgelegt.

Die Abkommen erfordern eine Umsetzung in verschiedenen Bundesgesetzen. Diese können in den jeweiligen Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens

34 SR 101