Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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men des Sounding Boards wurden die Sozialpartner und economiesuisse kontinuierlich über den Fortschritt der exploratorischen Gespräche, der Verhandlungen und der inländischen Umsetzung informiert und konnten ihre Anliegen einbringen. Ergänzend dazu fanden regelmässig weitere Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Departemente auf Bundesrats- und Direktionsstufe, dem Chefunterhändler sowie den Sozialpartnern und economiesuisse statt.
Die Spitzen der grössten politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertreter weiterer Gewerkschaften, Angestelltenverbände, Wirtschafts- und Branchenverbände, Handelskammern sowie der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und Swissgrid waren aktiv in den Informationsaustausch eingebunden und wurden dabei zum Stand der exploratorischen Gespräche, der Verhandlungen und zur inländischen Umsetzung durch die zuständigen Departemente und das EDA auf technischer und politischer Ebene informiert. Weiter wurden zivilgesellschaftliche Organisationen bei verschiedenen Gelegenheiten informiert und ihre Anliegen entgegengenommen. Alle interessierten Akteurinnen und Akteure hatten zudem die Möglichkeit, sich zum Verhandlungsmandat zu äussern. Die Anliegen wurden, soweit möglich in den Verhandlungen berücksichtigt.
1.3.4 Verhandlungsergebnis
Das aus den Verhandlungen hervorgegangene Paket entspricht dem vom Bundesrat am 23. Februar 2022 beschlossenen Ansatz. Es besteht aus zwei Teilen: einem Teil über die Stabilisierung und einem Teil über die Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU. Der Stabilisierungsteil umfasst (i) die sektorielle Verankerung von institutionellen Elementen in den bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Absicherungen und Prinzipien, (ii) die Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen in die bestehenden Land- und Luftverkehrsabkommen, (iii) weitere Anpassungen der bestehenden Abkommen (Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr sowie Landwirtschaft), (iv) Kooperationsabkommen in den Bereichen Forschung, Bildung und Weltraum sowie (v) die Verstetigung des Schweizer Beitrags. Die Elemente des Stabilisierungsteils können nur gemeinsam in Kraft treten. Der Weiterentwicklungsteil umfasst (i) neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen) und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente) sowie (ii) ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit. Jedes Element des Weiterentwicklungsteils kann unabhängig von den anderen in Kraft treten, sofern die Instrumente des Stabilisierungsteils in Kraft treten (s. Kap. 2 zu den einzelnen Verhandlungsergebnissen und Ziff. 2.1.5.6 zu den Bestimmungen zum Inkrafttreten). Die Schweiz und die EU streben zudem nach einem regelmässigen politischen Austausch in unterschiedlichen Bereichen. Folglich wurden (i) ein hochrangiger Dialog und (ii) eine institutionalisierte parlamentarische Zusammenarbeit beschlossen.
Die Schweiz und die EU haben darüber hinaus in einer Gemeinsamen Erklärung den Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit im Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets festgelegt. Sie haben sich insbesondere auf folgende Punkte geeinigt: