Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.9.3.2 Verhandlungsmandat
Für die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz an der EUSPA gilt das Verhandlungsmandat vom 9. März 2009, das schweizerischerseits die Verhandlungen zum GNSS-Kooperationsabkommen und zur Teilnahme an der GSA freigegeben hat.
Am 27. Februar 2008 definierte der Bundesrat die EU-Programme Galileo und EGNOS als eines der prioritären Dossiers für eine Vertiefung der Beziehungen mit der EU. Der vertragliche Einbezug der Schweiz sollte schrittweise erfolgen, da gewisse relevante EU-Rechtstexte noch nicht verabschiedet waren. Das Mandat enthielt deshalb die Verhandlungsdirektiven für den Abschluss eines ausbaufähigen Erstabkommens – das GNSS-Kooperationsabkommen – welches nun mit dem EUSPA-Abkommen ergänzt werden soll.
2.9.3.3 Verhandlungsverlauf
Nach Abschluss der exploratorischen Gespräche Ende Oktober 2023 konnten die Verhandlungen zur Teilnahme der Schweiz an der EUSPA im Rahmen des Pakets Schweiz–EU wieder aufgenommen werden.
Der Abkommensentwurf aus den Verhandlungen von 2018/2019 konnte in grossen Teilen übernommen werden. Insbesondere die unbefristete Teilnahme an der EUSPA
– analog zum GNSS-Kooperationsabkommen – und die vorläufige Anwendung konnten sichergestellt werden.
Das Schweizer Verhandlungsmandat vom 9. März 2009 bezog sich auf die bereits erläuterten Aktivitäten der GSA (siehe Ziffer 2.9.2.3). Da sich die Agentur zur EUSPA weiterentwickelt und dies die Ausweitung ihrer Aktivitäten auf weitere Komponenten des EU-Weltraumprogramms mit sich gebracht hatte, konnte das Mandat dementsprechend nicht im vormals angedachten Umfang umgesetzt werden. In Anbetracht dieser Tatsache musste die Schweiz für die Sicherstellung ihrer Teilnahme an den Aktivitäten der EUSPA bezogen auf die Komponenten Galileo und EGNOS ihre finanzielle Beteiligung auf die im Mandat nicht vorgesehenen Programmkomponenten der EUSPA (Copernicus, GOVSATCOM und SSA) ausweiten.
Die EU sieht für Drittstaaten einzig eine finanzielle Vollbeteiligung an der EUSPA vor, unabhängig von den Programmkomponenten, an denen sie teilnehmen. Ein anteilsmässiger finanzieller Beitrag nach Programmkomponenten konnte in den Verhandlungen nicht durchgesetzt werden, denn dies war auch keinem anderen Drittstaat gewährt worden. Im ungünstigsten Fall könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Schweiz ab einem gewissen Zeitpunkt einen grösseren Beitrag an Aktivitäten der EUSPA bezogen auf Programmkomponenten des EU-Weltraumprogramms leisten müsste, an denen sie nicht beteiligt ist. Das Budget der EUSPA könnte sich in diesem Fall zu Ungunsten der Schweiz hin zu den anderen Programmkomponenten verschieben. Zurzeit wird das Budget der EUSPA zu 95 Prozent für Galileo und EGNOS verwendet508 und es ist nicht zu erwarten, dass sich dies mittelfristig erheblich ändert. Würde das Ungleichgewicht zwischen den Aktivitäten der EUSPA bezogen auf Gali-
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