Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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2.9.5 Grundzüge des Abkommens
Das EUSPA-Abkommen erlaubt der Schweiz eine Teilnahme an den Aktivitäten der EUSPA, die sich auf Programmkomponenten beziehen, für die ein entsprechendes Kooperationsabkommen besteht. Es sieht den Zugang zum Verwaltungsrat und zum Gremium für die Sicherheitsakkreditierung vor, jedoch ohne Stimmrecht, da dieses den EU-Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Ausserdem erlaubt es die Beschäftigung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern als temporäre Angestellte und die Entsendung als national abgeordnete Experten. Die Teilnahme sieht auch einen finanziellen Beitrag der Schweiz vor.
Das Abkommen wird – wie das GNSS-Kooperationsabkommen – auf unbeschränkte Zeit abgeschlossen. Eine vorläufige Anwendung des Abkommens ist ab dem 1. Januar 2026 möglich, wenn die Unterzeichnung vor dem 1. Juli 2026 erfolgt. Findet sie nach dem 30. Juni 2026 statt, erfolgt die vorläufige Anwendung ab dem 1. Januar des Folgejahres. Das Abkommen kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden.
Das EUSPA-Abkommen erweitert die strategische Mitwirkung der Schweiz an den Programmkomponenten Galileo und EGNOS des EU-Weltraumprogramms und erlaubt ihr, sich an deren Ausgestaltung und Weiterentwicklung zu beteiligen. Eine langfristige Teilnahme an der EUSPA bietet ausserdem die grösstmögliche Sicherheit für die baldige Teilnahme am PRS, was für die Schweizer Beteiligung an den europäischen GNSS insgesamt ein wesentliches Element darstellt und den Nutzen der langjährigen und unbefristeten Investitionen in Galileo und EGNOS massiv vergrössern wird.
Das Abkommen umfasst 17 Artikel sowie drei Anhänge, welche ein integraler Bestandteil des Abkommens sind.
2.9.6 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Abkommens
Art. 1-3 Umfang der schweizerischen Teilnahme
Die Artikel 1-3 regeln den Umfang der Teilnahme der Schweiz an der Agentur sowie der Beteiligung am Verwaltungsrat (Administrative Board) und am Gremium für die Sicherheitsakkreditierung (Security Accreditation Board). Die Schweiz beteiligt sich gemäss Artikel 1 Absatz 1 an den Aktivitäten der EUSPA bezogen auf die Programmkomponenten Galileo und EGNOS des EU-Weltraumprogramms. Artikel 1 Absatz 2 eröffnet künftig die Möglichkeit der Teilnahme der Schweiz an Aktivitäten der EUSPA bezogen auf weitere Programmkomponenten des EU-Weltraumprogramms, beispielsweise Copernicus, sofern dies im EU-Programmabkommen vorgesehen wird.
Die Schweiz kann im Verwaltungsrat als Beobachterin ohne Stimmrecht teilnehmen. Dies entspricht der Regelung in anderen Agenturabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Im Sicherheitsakkreditierungsgremium erhält die Schweiz einen beschränkten Zugang und kann nur bei direkt die Schweiz betreffende Themen als Beobachterin Einsitz nehmen. Die Fragen, die die Schweiz unmittelbar betreffen, werden