Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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Kooperationsabkommen aufgelöst werden und kein Abkommen mehr bestehen, welches die Teilnahme der Schweiz an der EUSPA vorsieht, tritt das EUSPA-Abkommen ebenfalls ausser Kraft.
2.9.7 Grundzüge des Umsetzungserlasses
Für das EUSPA-Abkommen ist kein Umsetzungserlass notwendig.
2.9.7.1 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Die Teilnahme an der EUSPA dient der Komplettierung des GNSS-Kooperationsabkommens. Erst nach der Unterzeichnung des EUSPA-Abkommens ist eine Verhandlung zur Teilnahme am PRS möglich, was den Nutzen von Galileo und EGNOS für die Schweiz durch die Beteiligung an einem hochsicheren Dienst erheblich vergrössern wird. Die zusätzlichen Kosten sind gering im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Teilnahme an den GNSS-Programmen. Ausserdem erhält die Schweiz Zugang zu relevanten Informationen betreffend den operativen Betrieb und die Weiterentwicklung der EU-Weltraumprogramme.
Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen des GNSS-Kooperationsabkommens bereits heute an vielen der an die Agentur delegierten Aufgaben, ohne jedoch über die entsprechenden vertieften Informationen des Verwaltungsrats und des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung zu verfügen.
2.9.8 Auswirkungen des Paketelements
2.9.8.1 Auswirkungen auf den Bund
2.9.8.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Abschluss des Abkommens verpflichtet sich die Schweiz zur Beteiligung an den laufenden Kosten der EUSPA. Der von der Schweiz zu leistende Beitrag ist – aufgrund des Finanzierungsschlüssels (siehe Ziffer 2.9.6) – abhängig von verschiedenen Parametern, auf welche die Schweiz keinen Einfluss nehmen kann. Dies sind namentlich die Entwicklung des BIP der Schweiz sowie der EU-Mitgliedstaaten und das Budget der EUSPA.
Das Budget der EUSPA für 2024 betrug rund 80 Millionen Euro509. Bei einem proportionalen Faktor von 4,86 Prozent (entspricht dem für 2024 für das GNSS-Kooperationsabkommen gültigen proportionalen Faktor) hätte sich daraus für 2024 ein Schweizer Beitrag von umgerechnet rund 3,8 Millionen Franken für die Beteiligung an der EUSPA ergeben.
Der Schweizer Beitrag für die Programmkomponente Galileo und EGNOS betrug 2024 rund 61,7 Millionen Euro. Der Beitrag an die EUSPA ist gering im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Teilnahme an den GNSS-Programmen.
Die Frage, wie ein allfälliger Mehraufwand finanziert werden soll, wird sich im Hinblick auf den neuen MFR ab 2028 erneut stellen, sowohl in Bezug auf die EUSPA als auch für die Teilnahme am GNSS-Kooperationsabkommen. Zurzeit ist noch offen,
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