Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Im Rahmen des Paketansatzes hat sich die Schweiz zudem zu einer einmaligen zusätzlichen finanziellen Leistung verpflichtet, die den Umfang der Partnerschaft mit der EU und die Zusammenarbeit im Zeitraum zwischen dem materiellen Abschluss der Verhandlungen Ende 2024 und dem Inkrafttreten des neuen rechtsverbindlichen Mechanismus widerspiegeln soll. Dieser Zeitraum ist aufgeteilt in eine Phase vor und eine Phase nach dem Inkrafttreten des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU. Die einmalige finanzielle Verpflichtung beläuft sich auf jährlich 130 Millionen Franken ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz– EU. Für die Phase zwischen dem Inkrafttreten des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU und dem Start des ersten Schweizer Beitrags im Jahr 2030 beläuft sie sich auf jährlich 350 Millionen Franken. Die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung wird ausschliesslich im Bereich Kohäsion über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Beginn der Beitragsperiode 2030 umgesetzt. Teil der Vorlage ist daher auch ein Verpflichtungskredit für eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung. Dabei wird von einem frühestmöglichen Inkrafttreten des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU per 1. Januar 2028 ausgegangen. Bei einem späteren Inkrafttreten würde der Verpflichtungskredit entsprechend nicht ausgeschöpft.

Die Höhe des Schweizer Beitrags in künftigen Beitragsperioden nach 2036 wird zwischen der Schweiz und der EU gestützt auf den im Beitragsabkommen vorgesehenen Mechanismus bestimmt, was beiden Parteien die notwendige Planungssicherheit gewährt. Der Bundesrat wird dem Parlament jeweils zu gegebener Zeit entsprechende Verpflichtungskredite für die Beitragsperioden nach 2036 zur Genehmigung unterbreiten.

Der Bundesrat erachtet das Verhandlungsmandat als vollständig erfüllt. Er beantragt im Rahmen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU die Genehmigung des Beitragsabkommens und der dazugehörenden Umsetzungsgesetzgebung.

2.10.2 Ausgangslage

Der Schweizer Beitrag ist seit vielen Jahren Teil des bilateralen Wegs. Die Schweiz beteiligt sich mit dem Erweiterungs- beziehungsweise Kohäsionsbeitrag seit 2007 und dem zweiten Schweizer Beitrag seit 2019 an der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU. Partnerstaaten des Erweiterungsbeitrags in der Höhe von einer Milliarde Franken waren ursprünglich die 2004 beigetretenen zehn EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (EU-10). Der Erweiterungsbeitrag wurde nach ihrem EU-Beitritt 2009 auf Bulgarien und Rumänien (257 Mio. CHF) und 2014 auf Kroatien (45 Mio. CHF) ausgeweitet. Der zweite Schweizer Beitrag ab 2019 ist mit insgesamt 1,302 Milliarden Franken gleich hoch wie der Erweiterungsbeitrag. Partnerstaaten im Bereich Kohäsion sind dieselben 13 Länder. Dazu kam ein Fokus auf die Bewältigung von Migrationsbewegungen in jenen EU-Mitgliedstaaten, die einem besonderem Migrationsdruck ausgesetzt sind, wie beispielsweise Italien und Griechenland.

Die Kohäsionspolitik ist ein zentraler Politikbereich der EU. Sie umfasst verschiedene Instrumente, darunter den EU-Kohäsionsfonds, und macht im langfristigen EU-Budget – dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – für die Jahre 2021–2027 mit