Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
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392 Milliarden Euro fast einen Drittel aus.515 Aus Sicht der EU sind die Anstrengungen zur Förderung der Kohäsion zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen das Gegenstück zur Schaffung eines Binnenmarktes. Dementsprechend fordert die EU eine Beteiligung an der Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten auch von jenen Ländern, die aufgrund ihrer Abkommen mit der EU am Binnenmarkt teilnehmen. Daher leisten auch Norwegen, Island und Liechtenstein entsprechende Beiträge (derzeit rund 440 Mio. CHF pro Jahr) im Rahmen ihrer Beteiligung am EWR, nicht aber jene Länder, die wie das Vereinigte Königreich nicht am Binnenmarkt teilnehmen und deren Beziehungen zur EU beispielsweise auf einem Freihandelsansatz beruhen.
Die Schweiz leistet die Beiträge bisher autonom. Sie stärkt damit ihre bilateralen Beziehungen zu den Partnerstaaten und fördert die Kohäsion, die ein wesentliches Element für Stabilität und Sicherheit in Europa ist. Die Beiträge werden grundsätzlich direkt mit den Partnerstaaten umgesetzt. Dabei kann die Schweiz eigene thematische Schwerpunkte einbringen und Schweizer Projektpartner einbeziehen, die zur Qualität der unterstützten Programme beitragen und die bilateralen Beziehungen stärken. Dies fördert die wirtschaftliche Vernetzung zwischen der Schweiz und den Partnerstaaten.
Mit Blick auf die exploratorischen Gespräche mit der EU hatte der Bundesrat am 23. Februar 2022 seine Bereitschaft erklärt, im Rahmen des Paketansatzes eine Verstetigung des Schweizer Beitrags zu prüfen. Gestützt auf die exploratorischen Gespräche haben sich die Europäische Kommission und die Schweiz im Common Understanding vom 27. Oktober 2023 darauf verständigt, dass die Grundlage für einen regelmässigen, gemeinsam vereinbarten und fairen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten geschaffen werden soll. Dabei soll auch auf wichtige gemeinsame Herausforderungen reagiert werden. Der neue rechtsverbindliche Mechanismus soll für den nächsten MFR der EU bereit sein. Zudem soll eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung für den Zeitraum zwischen Ende 2024 und dem Inkrafttreten des rechtsverbindlichen Mechanismus das Niveau der Partnerschaft und der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in diesem Zeitraum angemessen widerspiegeln.516
2.10.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf
Das Schweizer Mandat für die Verhandlungen mit der EU vom 8. März 2024 hält fest, dass ein rechtsverbindlicher Mechanismus für einen regelmässigen Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden soll. Dabei können andere wichtige gemeinsame Herausforderungen, zum Beispiel im Bereich der Migration, berücksichtigt werden. Im Rahmen dieses Mechanismus sollen auch die Modalitäten des nächsten Beitrags vereinbart werden, sowie jene der einmaligen zusätzlichen finanziellen Verpflichtung, welche den Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit im Zeitraum zwischen Ende 2024 und dem Inkrafttreten des rechtsverbindlichen Mechanismus widerspiegeln soll. Schliesslich sollen der neue Mechanismus sowie die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im Kontext des Pakets
515 Siehe www.ec.europa.eu/regional_policy/policy/what/investment-policy.
516 Siehe Common Understanding, Ziff. 18.