Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Schweiz–EU umgesetzt werden. Die Verhandlungen in der Verhandlungsgruppe «Schweizer Beitrag» wurden am 21. März 2024 aufgenommen. Die Delegationen führten 19 offizielle Verhandlungsrunden sowie mehrere Sitzungen auf technischer Ebene durch. Offene Fragen wurden insbesondere in der Schlussphase auf Stufe der Chefunterhändler geklärt.

Da die bisherige rechtliche Grundlage für den Schweizer Beitrag, das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas bis zum 31. Dezember 2024 befristet war, hat der Bundesrat bereits am 21. Juni 2023 anlässlich der Verabschiedung der Eckwerte für das Verhandlungsmandat mit der EU den Auftrag erteilt, mit der Ausarbeitung der Kernelemente einer neuen gesetzlichen Grundlage für einen regelmässigen Schweizer Beitrag an die EU zu beginnen. Anlässlich der Genehmigung des Entwurfs des Verhandlungsmandats mit der EU am 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die neue gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des Beitragsabkommens parallel zu den Verhandlungen mit der EU vorzubereiten.

2.10.4 Vorverfahren

Anlässlich des Entscheids vom 26. Mai 2021, den Entwurf für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, hat der Bundesrat beschlossen, sich für eine rasche Deblockierung der Verpflichtungskredite des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten einzusetzen. Dieser Beitrag wurde 2019 vom Parlament zwar genehmigt, dies aber unter der Bedingung, dass keine Verpflichtungen eingegangen werden, solange diskriminierende Massnahmen der EU gegen die Schweiz in Kraft sind. Diese Bedingung hatte die Umsetzung des Beitrags zuvor verhindert.

Die rasche Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags war Teil der europapolitischen Agenda des Bundesrates mit Blick auf die Fortführung des bilateralen Wegs. Sie hatte zum Ziel, der Dynamik in den Beziehungen zur EU einen neuen Impuls zu geben. Gestützt auf die am 11. August 2021 überwiesene Botschaft517 hat das Parlament der Freigabe der Verpflichtungskredite am 30. September 2021 zugestimmt.518

Bereits vor dem Entscheid des Bundesrates vom 26. Mai 2021 hatte ein Gutachten des Lehrstuhls für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement der ETH Zürich festgehalten, dass mit Blick auf eine Normalisierung der Zusammenarbeit mit der EU eine Erhöhung des finanziellen Beitrags der Schweiz ins Auge gefasst werden sollte. Das Gutachten schlug für den Fall einer Beendigung der Verhandlungen zu einem institutionellen Rahmenabkommen einen jährlichen Beitrag als Teil eines «Interimsabkommens» vor. Dieser Beitrag sollte sich gemäss Gutachten an Zahlungen vergleichbarer EU/EWR-Länder orientieren und in der Grössenordnung von einer Drittel Milliarde Franken pro Jahr liegen.519

517 BBl 2021 1921

518 BBl 2021 2517

519 Alternativen im Verhandlungsprozess: Gutachten von Prof. Dr. M. Ambühl und Dr. D. Scherer (ETH Zürich). Siehe www.eda.admin.ch/europa/de/home.html > Bilateraler Weg > Überblick > Institutionelles Abkommen (bis 2021) > Informationen und Dokumente zum Institutionellen Abkommen