Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 571Fedlex · Erläuternder Bericht
Expertise und Partnerschaften sowie für die Unterstützung der «Swissness» und der Qualität der Programme und Projekte eingesetzt.
Für den Bereich Kohäsion sind durchschnittlich 308 Millionen Franken pro Jahr reserviert. Davon werden mindestens 90 % im Rahmen von Umsetzungsabkommen mit den Partnerstaaten verpflichtet. Neben Verwaltungskosten von 5 % und dem SEPF von 2 % könnte daher ein zusätzlicher Fonds im Bereich Kohäsion im Umfang von maximal 3 % geschaffen werden. Der thematische Schwerpunkt eines solchen Fonds (z. B. zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft oder ein zentral verwalteter Forschungsfonds) sowie dessen spezifischer Umfang würde im MoU für die Beitragsperiode 2030–2036 festgehalten werden.
Die Partnerstaaten im Bereich der Kohäsion sind jene, die zum gegebenen Zeitpunkt das im Beitragsabkommen festgelegte Kriterium erfüllen (weniger als 90 % des EU-BNE). Sie werden im MoU für die Beitragsperiode 2030–2036 bestimmt. Darin wird auch die Verteilung der Gelder unter den identifizierten Partnerstaaten gemäss dem Verteilschlüssel in Anlage 2 festgehalten. Anhang II setzt bereits grobe thematische Schwerpunkte für den Beitrag zur Kohäsion: (i) Inklusive menschliche und soziale Entwicklung, (ii) Nachhaltige und inklusive wirtschaftliche Entwicklung, (iii) Ökologischer Wandel, (iv) Demokratie und Partizipation. Die detaillierte thematische Ausrichtung wird im MoU ausgeführt werden.
Für die Zusammenarbeit im Bereich Migration sind 12 % des Gesamtbetrags reserviert, das entspricht durchschnittlich 42 Millionen Franken pro Jahr. Der Anteil für die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderung Migration am Gesamtbeitrag ist somit in der Beitragsperiode 2030–2036 leicht höher als der Anteil, welcher für künftige Beitragsperioden vorgesehen ist (s. Erläuterungen zu Anhang I, Ziff. 2). Dies berücksichtigt, dass die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung im gleichen Zeitraum vollumfänglich im Bereich Kohäsion eingesetzt werden soll. Die Partnerstaaten im Bereich Migration sind EU-Mitgliedstaaten, die unter besonderem Migrationsdruck stehen, und/oder EU-Mitgliedstaaten, mit welchen ein gemeinsames Interesse besteht, die Migrationsgouvernanz zu stärken. Wie bereits unter dem zweiten Schweizer Beitrag kann die Schweiz einen Teil der Mittel im Bereich Migration für einen Rapid Response Fund reservieren. Dieser Fonds ermöglicht eine schnelle Unterstützung bei unerwarteten Entwicklungen im Bereich Migration in den EU-Mitgliedstaaten. Der genaue Umfang dieses Fonds würde im MoU für die Beitragsperiode 2030–2036 festgehalten.
Anhang III – Einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung der Schweiz für den Zeitraum von Ende 2024 bis Ende 2029
Die Bestimmungen zur einmaligen zusätzlichen finanziellen Verpflichtung befinden sich in Anhang III. Die einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung ist aufgeteilt in eine Phase vor und eine Phase nach dem Inkrafttreten des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU. Die Schweiz leistet eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung von jährlich 130 Millionen Franken von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU. Diese Verpflichtung widerspiegelt